Die Geistermine von Heiligenkreuz!

#21
Gipsbergwerk Füllenberg

Falls es jemanden nach so langer Zeit noch interessiert, das Gipsbergwerk Füllenberg war gegenüber von Preinsfeld. Man ging bei der ehem. Meierei vorbei. Dann kam man zu einem riesigen Loch das man hinunterging oder eher rutschte und dort war der riesige Eingang. Allerdings sollte man vor 20-30 Jahren schon nicht niesen oder husten.......
 

Bunker Ratte

Well-Known Member
#23
Letzte Woche, war ich in der Gegend um Heiligenkreuz unterwegs, auch in Preinsfeld beim Gipsbergbau kam man vorbei. Ein Reitweg führt direkt an der Bergbaue vorbei, wo ich diesen (Schacht?), oder Einstieg eines Wasserbehälters(Bild40) entdeckte. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen, leider kam mir ein penetranter Verwesungsgeruch entgegen als ich mich näherte, so sparte ich mir einen Blick ins Innere:rolleyes:.

Bild40
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Noch ein paar Bilder vom Gipsbergbau:
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Zuletzt bearbeitet:
#24
Hallo, letzte Woche war ich auch in der Gegend unterwegs und habe diesen Ein-/Ausstieg entdeckt (war nicht schwer dank Kahlschlag). Und der Gestank ist immer noch (oder wieder) vorhanden, dank dem darin liegenden Kadaver. Wozu kann dieser Schacht gedient haben bzw. wo führt er hin? Normalerweise hätte ich kurz selber nachgesehen, aber bei totem Wildschwein ist meine Grenze erreicht ;)


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#25
Hallo, letzte Woche war ich auch in der Gegend unterwegs und habe diesen Ein-/Ausstieg entdeckt (war nicht schwer dank Kahlschlag). Und der Gestank ist immer noch (oder wieder) vorhanden, dank dem darin liegenden Kadaver. Wozu kann dieser Schacht gedient haben bzw. wo führt er hin? Normalerweise hätte ich kurz selber nachgesehen, aber bei totem Wildschwein ist meine Grenze erreicht ;)
Die wohl spannendste Frage ist: Wie kommt das Stück Schwarzwild da rein.
 

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#28
#29
In der Tat eher unwahrscheinlich, dass sie komplett unversperrt sind, aber möglicherweise lässt sich irgendwo ein altes, verrostetes Gitter anheben
 
#30
In der Tat eher unwahrscheinlich, dass sie komplett unversperrt sind, aber möglicherweise lässt sich irgendwo ein altes, verrostetes Gitter anheben
Zu welchem Zweck? Haftstrafe oder Selbstmord? Für beides gibt es einfachere Wege. =)

das Bergwerk wurde gesperrt und wird seit 2011 aktiv verfüllt, weil es zu Einbrüchen kam ähnlich denen in Lassing und ich denke jeder Österreicher der älter als 25 Jahre ist, kann sich wohl an Lassing erinnern. Zusätzlich ist hier das Risiko höher da die Art des Gesteins deutlich instabiler ist und schon der kleinste Auslöser kann zu einer Kettenreaktion führen.

Würds nur um dein Leben gehen würde mich das nicht stören, aber die Rettungskräfte/Kameraden die dann anrücken müssen und versuchen dich/euch da wieder auszubudeln, riskieren ihr Leben für nichts und wiedernichts.

Wenn du ein Bergwerk befahren willst, fahr in eins der vielen Schaubergwerke in Österreich. Gibt ja mehr als genug davon. Zb Salzkammergut, Murtal, Leoben, usw.
 
#31
Hallo allerseits!
Der vermeintliche Einstieg mit dem BOZ-Graffiti ist definitiv keiner. Ich war da im Mai 2019 unten. Die Röhre am unteren Ende des Schachtes führt leicht bergan Richtung Berg, und endet, so wie es aussieht, nach ca. 10 - 15 Meter auf der anderen Seite des Weges im Graben.
An dieser Stelle kann man ein Mauerwerk erkennen, sowie den rostigen Rand einer Klappe / Luke, welcher von Erdreich bedeckt ist.
Damals bin ich nicht weiter reingeklettert, da der damalige Kadaver zwar nicht mehr gestunken hat, aber trotzdem kein einladendes Ambiente zum weiterklettern geboten hat.
 
#33
Hallo allerseits!
Der vermeintliche Einstieg mit dem BOZ-Graffiti ist definitiv keiner. Ich war da im Mai 2019 unten. Die Röhre am unteren Ende des Schachtes führt leicht bergan Richtung Berg, und endet, so wie es aussieht, nach ca. 10 - 15 Meter auf der anderen Seite des Weges im Graben.
An dieser Stelle kann man ein Mauerwerk erkennen, sowie den rostigen Rand einer Klappe / Luke, welcher von Erdreich bedeckt ist.
Damals bin ich nicht weiter reingeklettert, da der damalige Kadaver zwar nicht mehr gestunken hat, aber trotzdem kein einladendes Ambiente zum weiterklettern geboten hat.
Magst du uns deine Personalien posten. =) Dann besorg ich dir ein paar Bergführer, die dir die richtigen Eingänge zeigen. =)
 
#37
Eine Richtigstellung bezüglich Strafdelikte (in Österreich):

Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses oder Grundstückes (ohne Gewalt oder Drohung) stellt eine Besitzstörung nach § 339 ABGB dar. Ist also kein Strafdelikt, solange nichts gestohlen wird.
In besonderen Fällen kann gemäß § 38 Abs 5 SPG die Polizei gerufen werden.

Also, solange nichts beschädigt wird (z.B. Fenster eingeschlagen, Tor demoliert....) und auch nichts gestohlen wird, und der Zugang bei offenen Türen oder Grundstücken möglich war - kann eine Besitzstörungsklage folgen.
Die Besitzstörungsklage setzt die Identität des Eindringlings voraus, demzufolge er zu einer Ausweisleistung aufgefordert werden kann und bei Nichtbefolgung die Polizei gerufen werden kann (bei besonderen Fällen-z.B Gefahr in Verzug oder viele ständige Besucher).
Einem privaten Sicherheitsdienst ist man zu keiner Ausweisleistung verpflichtet - dieser kann auch die Polizei rufen.

Natürlich kann die Identität auch durch Foreneinträge (und der Ausforschung der Verfasser), you Tube Videos (das letzte Mal sah ich, wie einer ein Video drehte und sich im Spiegel selbst filmte) , vor Ort geparkte Autos (und deren Nummern) oder durch simple versteckte kleine Kameras usw. festgestellt werden.

Die Verwaltungsübertretung ist gleichzusetzen mit etwa Auto-Parken auf fremden Grundstücken (beim Wandern oder überlanges Parken in Einkaufscenters). Die Kosten sind die Verwaltungsstrafe der Behörde + Kosten von Anwalt des Klägers + Schadenersatz. So im Schnitt wahrscheinlich 300-700 Euro Total. Anmerkung: diese Beschreibung ist eine starke Verkürzung, Einzelfälle können anders aussehen.

Ich kenne in diesem Forum niemanden, der ein Strafdelikt gestand oder andere zu Strafdelikten motiviert hat.
z.B. ein altes verrostetes Gitter anheben (wie oben beschrieben), ist soweit es sich anheben läß und nichts zerstört wird, keine Demolierung.
Im Gegenteil, falls es gefährliche Zugänge sind, hat diese der Eigentümer oder Besitzer dementsprechend zu sichern - und ein verrostetes Eisengitter, dass sich anheben läßt, zählt sicher nicht als gesichert - wenn darunter ein gefährlicher Schacht ist.
Falls erinnerlich der Vorfall, wo ein Kind in einen nicht gesicherten Brunnenschacht stürzte.

Auch ich selbst war in jungen Jahren nur knapp dem Tod entgangen durch unsichtbare, stromführende Eisenteilen in der Decke, deren Zugang nicht gesichert waren.
Die Tür war offen und ein paar Wochen später kam dort ein Jugendlicher zu Tode.

Ich schreibe dies hier so ausführlich, da ohne die vielen unbekannten User mit deren Informationen und deren Willen zur Teilung ihrer Hobbies dieses Forum eigentlich nicht leben kann - und ein Strafdelikt zusätzliche, vorsätzliche Tätigkeiten wie Einbruch, Diebstahl oder Gewalt voraussetzt.
 
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#38
Eine Richtigstellung bezüglich Strafdelikte (in Österreich):

Das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fr.......
Da hast du jetzt fast recht. Bei besagtem Bergwerk handelt es sich allerdings um ein Sperrgebiet auf Grund "Gefahr im Verzug". ;) Somit gelten hier andere Bestimmungen, sollte soweit ich weiß an den Zugängen zum Grundstück auch ausgeschildert sein und ich bin mir sicher, dass der Bescheid nicht aufgehoben wurde, sonst müsste der ehemalige Betreiber ja nicht aktiv verfüllen. ;)

Daher macht es einen wesentlichen Unterschied, ob du dich in einer verlassenen Stollenanlage oder in einem behördlich angeordneten Sperrgebiet auf Grund Einsturzgefahr bewegst. An sich sind deine Ausführungen alle korrekt und wären auch tatsächlich so anzuwenden, wenn es eben kein Sperrgebiet wäre.

Zum Thema Delikte: Unter anderem könnten §177 oder § 181 Abs 1 iVm § 180 Abs 1 Z 2 eventu sogar iVm § 181 Abs 2 bzw unter Umständen hier alternativ auch § 181g (zB bei Kraterbildung nach Einsturz) zur Anwendung kommen. ;) Du hast natürlich insoweit recht, dass diese Delikte nur dann zur Anwendung gelangen, wenn es zum Erdrutsch kommt.

Was bleibt ist aber jedenfalls gegebenenfalls, die Sachbeschädigung und Gefährdung oder Erzeugen einer Gemeingefahr. In den Versuch dieser Delikte kann man freilich philosophieren und die Rechtsmeinungen gehen hier auseinander.

Am Ende des Tages ist aber das wesentlichere, wie oben bereits geschrieben, dass Rettungskräfte ausrücken und sich in Gefahr bringen müssen, nur weil irgendjemand in Freizeitschatzsuchermanier in so ein gefährliches Objekt einsteigt. Gebs eine Haftungsfreizeichnung und keiner müsste diese Personen retten, hätte ich da kein Problem mit. ;)
 
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#39
Dieser Schacht ist zwischenzeitlich nun mit einer Holzplatte verschlossen worden, wie auch die beiden anderen, die wir dort in der Nähe noch gefunden haben (Bild 1-3).

Beim niedrigsten war dann auf der anderen Seite des Weges noch ein kleiner Schacht, von welchem aus jedoch nur eine kleine Verbindungsröhre hinüber ging, Zweck unbekannt (Kabel/Wasser/..?). (Bild 4)

Und bei -10° war der vergitterte Fluchtschacht vom Gipsbergwerk schon von weitem sichtbar. (Bild 5)
 

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