Stellungnahme vom BMLV:
BMLV hat geschrieben:
Presseaussendung vom 05. April 2011
Bunkermuseum: Klarstellung des BMLVS
Wien (OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) stellt zur Causa "Bunkermuseum" fest: Das BMLVS legt auch im Bereich des Vollzugs von Kriegsmaterialbewilligungen größten Wert auf eine rechtskonforme, saubere und transparente Vollzugspraxis. Der Betreiber des Bunkermuseums hatte Kriegsmaterial in den Bestand des Bunkermuseums übernommen, für das keine Ausnahmebewilligung nach dem Waffengesetz vorlag.
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wurde der Betreiber bereits im Jahre 2009 auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und angemerkt, dass jedenfalls immer ein berechtigter Bewilligungsinhaber für die Präsentation von Kriegsmaterial durch das Museum zwingend erforderlich ist. Aufgrund dieser Mängel wurden dem Betreiber durch das BMLVS die waffenrechtlichen Bewilligungen mangels Verlässlichkeit mittels Bescheid entzogen. Der vom Betreiber beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
Das Heeresgeschichtliche Museum als Leihgeber hat - nach Wegfall der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung - den Leihvertrag mit dem Betreiber beendet. Dieser Leihvertrag war ursprünglich bis Ende 2011 befristet. Der Betreiber hatte sich in dem Leihvertrag schriftlich verpflichtet, die Sammlung bei Nichtverlängerung des Leihvertrages an das Heeresgeschichtliche Museum auf eigene Kosten zurückzubringen.
Trotz der entstehenden Probleme hat der Betreiber die Liegenschaft auf der sich die Anlagen am Wurzenpass befinden gegen den Willen der zuständigen Fachabteilungen des BMLVS, nämlich des Revisionsbereichs, sowie der für Museumsfragen zuständigen Präsidialabteilung gekauft. Damit war ein möglicher Lösungsansatz zum Erhalt des Bunkermuseums - zu prüfen, ob die Sammlung als Außenstelle des Heeresgeschichtliche Museum weitergeführt werden könnte - unmöglich geworden.
Da sich das Kriegsmaterial damit seit Ende 2009 auf Privatgrund befindet, wurde nach dem Entzug der waffenrechtlichen Bewilligungen zur vorübergehenden Sicherstellung des Kriegsmaterials bis zu einer allfälligen Rückführung die Liegenschaft in den Besitz des Bundes übernommen (wird durch das Militärkommando Kärnten ausgeübt). Dies dient auch dem Schutz des Betreibers vor strafrechtlicher Verfolgung wegen bewilligungsloser Innehabung von Kriegsmaterial. Mittlerweile liegt nunmehr ein neuer Antrag eines Mitglieds des Betreibervereins vor, der sich zurzeit in Bearbeitung befindet. Die erforderlichen Verfahrensschritte wurden eingeleitet.
Im Hinblick auf die Qualität der Sammlung halten die Experten des Heeresgeschichtlichen Museums fest, dass aufgrund nicht ausreichender eigener Objekte, fehlender wissenschaftlicher Betreuung sowie des finanziellen Rahmens kein musealer Charakter besteht.
Abschließend ist festzuhalten, dass der Betreiber den Betrieb des Museums fast ausschließlich auf einer dauerhaften Unterstützung durch das Österreichische Bundesheer aufgebaut hat, obwohl er wusste, dass das Bundesheer für die Förderung eines privaten Museums nicht zuständig ist. Somit hat der Betreiber alle nunmehrigen Probleme um das Bunkermuseum selbst herbeigeführt bzw. zu verantworten.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
presse@bmlvs.gv.at
http://www.bundesheer.at
Bunkermuseum: Klarstellung des BMLVS
Wien (OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) stellt zur Causa "Bunkermuseum" fest: Das BMLVS legt auch im Bereich des Vollzugs von Kriegsmaterialbewilligungen größten Wert auf eine rechtskonforme, saubere und transparente Vollzugspraxis. Der Betreiber des Bunkermuseums hatte Kriegsmaterial in den Bestand des Bunkermuseums übernommen, für das keine Ausnahmebewilligung nach dem Waffengesetz vorlag.
Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wurde der Betreiber bereits im Jahre 2009 auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und angemerkt, dass jedenfalls immer ein berechtigter Bewilligungsinhaber für die Präsentation von Kriegsmaterial durch das Museum zwingend erforderlich ist. Aufgrund dieser Mängel wurden dem Betreiber durch das BMLVS die waffenrechtlichen Bewilligungen mangels Verlässlichkeit mittels Bescheid entzogen. Der vom Betreiber beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
Das Heeresgeschichtliche Museum als Leihgeber hat - nach Wegfall der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung - den Leihvertrag mit dem Betreiber beendet. Dieser Leihvertrag war ursprünglich bis Ende 2011 befristet. Der Betreiber hatte sich in dem Leihvertrag schriftlich verpflichtet, die Sammlung bei Nichtverlängerung des Leihvertrages an das Heeresgeschichtliche Museum auf eigene Kosten zurückzubringen.
Trotz der entstehenden Probleme hat der Betreiber die Liegenschaft auf der sich die Anlagen am Wurzenpass befinden gegen den Willen der zuständigen Fachabteilungen des BMLVS, nämlich des Revisionsbereichs, sowie der für Museumsfragen zuständigen Präsidialabteilung gekauft. Damit war ein möglicher Lösungsansatz zum Erhalt des Bunkermuseums - zu prüfen, ob die Sammlung als Außenstelle des Heeresgeschichtliche Museum weitergeführt werden könnte - unmöglich geworden.
Da sich das Kriegsmaterial damit seit Ende 2009 auf Privatgrund befindet, wurde nach dem Entzug der waffenrechtlichen Bewilligungen zur vorübergehenden Sicherstellung des Kriegsmaterials bis zu einer allfälligen Rückführung die Liegenschaft in den Besitz des Bundes übernommen (wird durch das Militärkommando Kärnten ausgeübt). Dies dient auch dem Schutz des Betreibers vor strafrechtlicher Verfolgung wegen bewilligungsloser Innehabung von Kriegsmaterial. Mittlerweile liegt nunmehr ein neuer Antrag eines Mitglieds des Betreibervereins vor, der sich zurzeit in Bearbeitung befindet. Die erforderlichen Verfahrensschritte wurden eingeleitet.
Im Hinblick auf die Qualität der Sammlung halten die Experten des Heeresgeschichtlichen Museums fest, dass aufgrund nicht ausreichender eigener Objekte, fehlender wissenschaftlicher Betreuung sowie des finanziellen Rahmens kein musealer Charakter besteht.
Abschließend ist festzuhalten, dass der Betreiber den Betrieb des Museums fast ausschließlich auf einer dauerhaften Unterstützung durch das Österreichische Bundesheer aufgebaut hat, obwohl er wusste, dass das Bundesheer für die Förderung eines privaten Museums nicht zuständig ist. Somit hat der Betreiber alle nunmehrigen Probleme um das Bunkermuseum selbst herbeigeführt bzw. zu verantworten.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
presse@bmlvs.gv.at
http://www.bundesheer.at