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#42
Alte Hinrichtungsstätte in Radfeld entdeckt
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Im Maukenwald bei Radfeld (Bezirk Kufstein) konnten Forscher eine alte Richtstätte freilegen und archäologisch dokumentieren. Auch Skelette wurden gefunden. Für die Wissenschafter ist es ein Sensationsfund, denn frühere Hinrichtungsplätze wurden meist zerstört oder sind nicht mehr lokalisierbar.
Dass es irgendwo im Maukenwald früher einen Richtplatz gab, war bekannt. Die genaue Position war aber nicht überliefert. Die Ortschronisten in Radfeld wollten in dieser Frage aber nicht aufgeben, wie Helmut Innerbichler schildert. Man sei immer wieder durch den Wald gestreift, sein Sohn habe dort einen auffälligen Hügel entdeckt: „Der war acht mal acht Meter quadratisch angelegt, 60 bis 70 Zentimeter höher als der übrige Waldboden. Und das ist sehr verdächtig, weil an dieser Stelle könnte der Galgen gestanden sein“, so die damalige Vermutung des Ortschronisten.
Er verständigte Denkmalamt und Archäologen der Universität Innsbruck. Sie beginnen zu graben und finden tatsächlich die lang verschollene Richtstätte. „Wir haben eine Mauer rundherum, oben war eine ebene Fläche. Da wird vermutlich der Galgen gestanden sein“, erklärt die Archäologin Stefanie Heim die Entdeckungen.

Fotostrecke
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Der Grabungsort im Maukenwald aus der Luft
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Mauerreste und Skelettfunde bei der ehemaligen Hinrichtungsstätte werden gesichert
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Die Hartnäckigkeit der Radfelder Ortschronisten führte zur Entdeckung der Richtstätte
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Die Ausgrabungen werden genau dokumentiert
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Die beiden gefundenen Skelette werden vorsichtig geborgen
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Die menschlichen Überreste vom Hinrichtungsplatz werden zur genaueren Untersuchung nach Innsbruck gebracht

Bei den Grabungen stießen die Forscher auch auf zwei Skelette in unterschiedlicher Tiefe. Laut Grabungsleiter Bert Ilsinger handelt es sich dabei höchstwahrscheinlich um die Überreste von zwei Männern mittleren Alters. Bei einem der Skelette war der Schädel im Bauchbereich zu finden. Entweder sei der Schädel in diesem Fall später verschoben worden oder es deute eben auf eine Enthauptung hin, so Ilsinger.

16 Hinrichtungsstätten in Nordtirol
16 Richtplätze gab es einst in Nordtirol. Jener im Maukenwald gehörte zum Hochgericht Rattenberg und wurde 1683 errichtet. Die Grabungen in Radfeld, die von Gemeinde und Land unterstützt wurden, stehen vor dem Abschluss. Die Skelette an der Universität Innsbruck weiter untersucht.
„Wir können von den Skeletten den Alterszustand bestimmen, wir können DNA-Analysen machen. Wir haben gut erhaltene Zähne noch dabei bei dem Skelett. Und damit kriegen wir einen Aufschluss über Ernährung, über Lebensgewohnheiten und wer diese Menschen eigentlich gewesen sind“, erklärt der Grabungsleiter.

Radfeld als „geschichtsträchtiger Ort“
Die erhöhte Stelle des Hinrichtungsplatzes mit dem Galgen sollte wohl auch abschreckende Wirkung haben, mutmaßt der zweite Radfelder Ortschronist Horst Duftner: „Die Leute, die da vorgegangen sind, die haben sich umgedreht und haben sich etwas gedacht dabei.“ Für die Ortschronisten bleibt spannend, wer die zwei Männer waren, deren Überreste im Maukenwald entdeckt wurden. Die Hobbyhistoriker hoffen, dass die weiteren Untersuchungen der Skelette hier noch Aufschlüsse und das Schicksal der beiden erhellen können.

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Der Radfelder Bürgermeister Josef Auer (Mitte) besucht mit den Ortschronisten Horst Duftner (links) und Helmut Innerbichler die Grabungen im Maukenwald

Der Radfelder Bürgermeister Josef Auer sieht in dem Fund jedenfalls eine Bestätigung, dass seine Gemeinde ein geschichtsträchtiger Ort sei. Die Ausgrabungen im Maukenwald erlauben dabei einen einzigartigen Blick in die Vergangenheit der Region, sind sich Ortschronisten und Gemeindechef einig.
14.11.2021, red, tirol.ORF.at
Alte Hinrichtungsstätte in Radfeld entdeckt
 

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#44
Theologisch umstrittene "Gottesurteile" hielten sich als Elemente des Volksglaubens bis ins hohe Mittelalter

Mittelalter: Gott zu einem Urteil zwingen
Viele vorchristliche Kulturen haben sie gekannt, und bis in die Neuzeit sind sie auch im christlichen Europa zum Einsatz gekommen: Gottesurteile. Theologisch von Anfang an umstritten, waren sie ein Element des Volksglaubens, das sich bis ins hohe Mittelalter hielt.
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Zwei Ritter preschen auf bunt geschmückten Schlachtrossen aufeinander zu, die Schwerter krachen gegeneinander, auf der Tribüne halten die Zuschauerinnen und Zuschauer den Atem an … So wie in Ridley Scotts Rittererepos „The Last Duel“ war es in der Realität nur in seltenen Ausnahmefällen, sagte die Theologin und Kirchenhistorikerin Christina Traxler im Gespräch mit religion.ORF.at.

Doch publikumswirksam war es bestimmt – am spektakulärsten vielleicht die Duelle, wie es sie auch zwischen Mann und Frau gab. Solche Fälle sind belegt: Damit einigermaßen „Gleichgewicht“ herrschte, sei der Mann bis zum Bauch eingegraben worden. Frauen konnten sich aber auch von einem männlichen Kämpfer vertreten lassen. Zum Zweikampf sei es nur gekommen, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft waren und Aussage gegen Aussage stand, so Traxler.

Public Domain/Wikipedia
Zweikampf Frau vs. Mann aus dem Fechtbuch Hans Talhoffer (1420–1490)

„Eifersuchtsordal“ in der Bibel
Der Zweikampf ist aber nur eine von vielen Formen des im Mittelalter sehr verbreiteten Gottesurteils. Dabei war das Verhältnis der Kirche zum auch als Ordal (von althochdeutsch „Ordel“, „Urteil“) bekannten göttlichen Rechtsspruchs von Anfang an zwiespältig, so Expertin Traxler. Denn die Bibel kennt nur eine einzige Referenz: In Num 5, 11–31 wird ein „Eifersuchtsordal“ geschildert: Eine des Ehebruchs verdächtigte Frau muss „bitteres, fluchbringendes“ Wasser trinken und ihre Unschuld beweisen, indem sie danach trotzdem nicht unfruchtbar wird – eine antike „Giftprobe“.

Durch die Völkerwanderung hätten sich die Bräuche germanischer Stämme weit über Europa ausgebreitet – dazu gehörten auch Gottesurteile. „Die Kirche musste sich zwangsläufig damit beschäftigen“, sagte die Theologin. Im Mittelalter ging es bei Ordalen beispielsweise auch um Zweifel an der ehelichen Treue (der Frau, versteht sich) oder etwa um den Beweis, dass ein Gelehrter in seiner Theologie noch auf dem „richtigen Weg“ war.

Schon früh kontrovers diskutiert
Ab dem neunten und bis ins 13. Jahrhundert wurde die Praxis in der katholischen Kirche kontrovers diskutiert. „Das Gottesurteil ließ sich mit dem christlichen Grundverständnis eigentlich nicht in Einklang bringen“, sagte die Expertin. Unter anderem wurde das Argument dagegen vorgebracht, das Urteil werde von Gott „erzwungen“, was den Menschen nicht zustehe. Aber ganz konnte man die Gottesurteile, die Traxler im Bereich des „Wunderglaubens“ verortet, nicht loswerden.

Daher war die Kirche bemüht, sie zumindest liturgisch „einzuhegen“: So durften nur Priester (neben Königen und wenigen anderen ausgewählten Personen) ein Gottesurteil durchführen. „Es wurde von der Kirche gebilligt.“ Der Priester sorgte für einen liturgischen Rahmen, die Person, die sich dem Urteil unterzog, musste vorher fasten, beichten und die Kommunion empfangen, auch seien Exorzismen und Segnungen vorgenommen worden, erklärte Traxler. „Man wollte Dämonen ausschalten, aber auch menschlichen Schwindel.“

Bei guter Heilung: Unschuld
Bei der weit verbreiteten Wasserprobe wurde die verdächtigte Person gefesselt und ins Wasser geworfen – ging sie unter, war er oder sie unschuldig und wurde (optimalerweise) gleich wieder herausgezogen. Unter der Feuerprobe wurde verstanden, dass ein glühendes Stück Eisen mehrere Schritte weit getragen werden musste. Verheilten die dadurch entstandenen Wunden binnen dreier Tage gut, war der oder die Delinquentin „unschuldig“.

Ähnlich die „Heißwasserprobe“: Hier wurden in einem Kessel mit heißem Wasser oder Öl kleine Gegenstände versenkt, die von der beschuldigten Person herausgeholt werden mussten. Verheilten die durch die Prozedur entstandenen Verbrennungen gut, war die Unschuld erwiesen.

Wenn die Leiche wieder blutet
Ungewöhnlich, aber spektakulär gestaltete sich das „Bahrgericht“: Der des Mordes Verdächtigte musste sich der Leiche des Ermordeten nähern, brachen dabei die Wunden erneut auf, und floss Blut, war der Mörder „überführt“. Wohl um blutigere Zweikämpfe zu ersetzen, habe die Kirche auch noch die vergleichsweise harmlose Kreuzesprobe entworfen, sagte die Theologin: Hier standen die beiden Kontrahenten in einem Rechtsstreit mit erhobenen Armen nebeneinander vor einem Kruzifix – wen zuerst die Kraft verließ, der hatte verloren.


Public Domain/Wikipedia
Der Söldner Hans Spiess wird in Ettiswil durch eine Bahrprobe des Mordes „überführt“ (die Leiche seiner Frau beginnt bei Berührung zu bluten). Ausschnitt aus einer Buchmalerei in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling (1513).

Ebenfalls unblutig (und wohl einfach durchzustehen) war die Abendmahlsprobe: Hier galt es lediglich, eine Hostie oder auch einen Bissen Brot zu sich zu nehmen, ohne sich daran zu verschlucken.

Insgesamt scheint die Wahrscheinlichkeit hoch gewesen zu sein, die jeweilige Prozedur zu überleben: „Beschuldigte machten das oft freiwillig“, so Traxler. Vor allem jenen, die rechtlich nicht gut abgesichert waren, sei wohl einfach keine andere Wahl geblieben: Als „nicht Eidfähige“, also als Unfreie, Sklavinnen und Sklaven oder schlicht Frauen, galt in einem Gerichtsprozess ihr Wort wenig oder überhaupt nichts.

Abgesehen vom Duell, mit dem eine hohe Gefahr einherging, verletzt oder getötet zu werden, habe es bei Gottesurteilen „eine gute Chance“ gegeben zu überleben – und danach rehabilitiert zu sein. Das Ziel sei dabei nicht gewesen, einander zu töten; der oder die Unterlegene konnte aber sehr wohl – als „Verlierer“ – danach auch das Leben verlieren.

Von Inquisition abgelöst
Hatte die Kirche die Gottesurteile schon länger ungern gesehen, schaffte das Vierte Laterankonzil (1213–1215) die Praxis zumindest offiziell ganz ab. Mit einer Ausnahme: „Hexen“ wurden weiterhin gern der Wasserprobe unterzogen, um herauszufinden, „ob die Hexe nun magische Kräfte hat oder nicht“, sagte die Expertin.

Ansonsten nahm die Praxis der Gottesurteile nach dem Konzil stark ab. Ein Zuwiderhandeln hätte kirchenrechtliche Konsequenzen gehabt sowie Strafen für den beteiligten Priester. Dennoch gibt es Belege für vereinzelte Gottesurteile und Zweikämpfe bis in die Neuzeit. Abgelöst worden sei das Gottesurteil übrigens durch eher noch unerfreulichere Praktiken, so Theologin Traxler: Die penibel geregelten Verfahren der Inquisition setzten zum Zweck der „Wahrheitsfindung“ lieber die Folter ein.
15.11.2021, Johanna Grillmayer, religion.ORF.at

Link:
Mittelalter: Gott zu einem Urteil zwingen

Erinnert mich ein wenig an den Besuch im "Foltermuseum Wien":D
-> siehe dort unter "Folterinstrumente- u. Geräte" - Teil 5
 
#47
In St.Pölten gab es auch so eine Stätte. Und zwar am Kollerberg. Das ist eine Anhöhe neben dem Alpenbahnhof. Dieser hieß früher "Galgenleiten". Nach alten Ansichten, waren dort gleich mehrere Galgen in einer Reihe aufgestellt. Von dort hat man einen schönen Ausblick auf die Stadt. Natürlich hat auch die ganze Stadt die Gehängten ständig gesehen (vermutlich zur Abschreckung)

Gruß
Flughund
 

josef

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#48
In St.Pölten gab es auch so eine Stätte. Und zwar am Kollerberg...
Anlässlich meines Besuches der Ausstellung "St.Pölten 1945" im Februar 2016 im Stadtmuseum St.Pölten machte ich auch einige Aufnahmen von den damals in den Gängen aufgehängten historischen Bilder, darunter auch eine kolorierte Stadtansicht aus 1617. Darauf ist rechts im Vordergrund die Ansammlung von Galgen zu sehen:

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#50
Damals scheint die Stadt doch weiter vom Kollerberg entfernt gewesen zu sein. Heute ist der Berg fast ein "Stadtberg". Darunter befindet sich heute großteils das Gelände der ÖBB Hauptwerkstatt, Alpenbahnhof und Schrebergartenanlagen. In diesen Berg soll auch angeblich die U-Verlagerung "Chlorit" gewesen sein.( alte Stollen vorhanden)

Gruß
Flughund
 

josef

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#51
Ein wenig OT:
Damals scheint die Stadt doch weiter vom Kollerberg entfernt gewesen zu sein. Heute ist der Berg fast ein "Stadtberg". Darunter befindet sich heute großteils das Gelände der ÖBB Hauptwerkstatt, Alpenbahnhof und Schrebergartenanlagen...
Dazu wieder ein Foto aus 2016 von der "Stockinger Brücke" aus aufgenommen: Blickrichtung SW, hinten der Hügelzug des Kollerberges der sich nach links weiter fortsetzt. Im Bereich oberhalb des linken Schrankenbaumes die (alten) Anlagen des Alpenbahnhofes der Mariazellerbahn mit dem später abgerissenen Lokschuppen und Werkstätten der Mariazellerbahn. Am linken Bildrand die Gleise der "Leobersdorfer- bzw. Traisentalbahn" und im Hintergrund fast nicht mehr erkennbar die Hallen der ÖBB-Hauptwerkstätte. Auf der dem Bild abgewandten Seite Richtung N befindet sich das Objekt des ehemaligen Dieselkraftwerkes und noch weiter nördlich die ehemalige "Eisbergschleife", deren Spurensuche der Grund für meinen damaligen Besuch dort war...

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wolfsgeist

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#52
Im September war ich bei den Überresten des Galgens bei Satov (Schattau) im Weinviertel. Die Grenze nach Tschechien verläuft genau dort. Nicht weit davon weg ist auch das "Heimatdenkmal" (da gibt es schon einen Beitrag dazu).

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Die (halbe) Wanderung als Video:

 

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Bunker Ratte

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#53
Ruinen eines ehem. Galgens in Raabs an der Thaya (Galgenberg):
Der Galgen besteht aus zwei zueinander parallelen, aus Steinen und Mörtel gefertigten, sich nach unten verbreiternden Mauern. Am westlichen Ende der nördlichen Mauer kann man einen Maueransatz in Richtung der südlichen Mauer erkennen. Dies legt die Vermutung nahe, daß die beiden hohen Mauern früher durch niedrige Mauern verbunden waren. Aus den anderen Mauerenden kann man keine Rückschlüsse ziehen, da diese abgebrochen sind. Auf der westlichen Seite der Mauern sind Vertiefungen zu erkennen, in denen Balken des Blutgerüsts verankert waren. Ein Bescheid des Bundesdenkmalamts schützt des Objekt.

Das Bauwerk scheint nicht sehr bekannt zu sein, selbst im Heimatbuch der Stadt Raabs an der Thaya steht zu lesen: ... am Fuße des Galgenbergs ..., wo sich ehemals das Hochgericht befand.2 Auch bei Eppel und im Dehio wird es übergangen.

Historischer Kontext
Die Besitznahme von Raabs durch das Geschlecht der Freien von Raabs erfolgte durch königliche Schenkung vermutlich zu Ende des 11. Jahrhunderts. Die Grafen von Raabs wurden von den Babenbergern als Blutsverwandte bezeichnet und sie scheinen vor Entstehung der Grafschaft Litschau die Vogtei und hohe Gerichtsbarkeit bis zur böhmischen Grenze ausgeübt zu haben. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts kaufte Herzog Leopold VI. von den Erben der Grafen von Raabs die Grafschaft. Unter Ottokar II., anscheinend 1260, erfolgte die Abtrennung des Landgerichts in der Grafschaft Litschau von der Grafschaft Raabs. Die Puchheimer, welche Raabs seit 1397 zu Lehen hatten, verkauften 1478 das Landgericht Thuma und leiteten die Zerstückelung des einstmals großen Sprengels ein. Bei der Puchheimschen Güterteilung von 1567 wurden die Landgerichte Dobersberg und Karlstein abgetrennt. Eine weitere Zersplitterung erfuhr das Landgericht um 1590 durch die Ausscheidung des Landgerichts Großsiegharts, 1594 durch die Abtrennung des Gutes Weinern und 1595 von Pfaffenschlag. Seither beschränkte Raabs sein Landgericht nur auf die nach Raabs untertänigen Ortschaften. 1707 wurden Liebenberg und 1711 Radl zurück erworben und der Sprengel wieder etwas vergrößert. Das Landgericht blieb bis ins 19. Jahrhundert landesfürstliches Lehen.3 1818 fand hier in Raabs die letzte Hinrichtung eines Brandstifters, durch dessen Schuld auch ein Mensch ums Leben kam, statt.

Der Galgen befindet sich im Osten von Raabs an der Thaya am Galgenberg. Auf der Straße nach Eibenstein zweigt im Wald kurz nach Raabs ein markierter Weg nach Süden zum Galgen ab. Früher war der Galgenberg unbewaldet und der Galgen weithin sichtbar. Vom Söller der Burg Raabs besteht ein direkter Blickkontakt auf die ehemalige Hinrichtungsstätte des Landgerichts Raabs. Durch Schwenken eines weißen Tuches am Söller gab der Schloßherr dem Henker das Zeichen zur Vollstreckung und konnte die Hinrichtung "von Zuhause" aus bequem mitverfolgen, ohne sich unter das "gemeine Volk" begeben zu müssen.
Quelle:Galgen Raabs an der Thaya

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Die Arme-Sünder-Marter befindet sich am Aufstieg zum Galgenberg. Es handelt sich um einen achteckig abgefasten Tabernakelbildstock aus Granit.
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josef

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#58
Eine vor 250 Jahren erfolgte Hinrichtung in Kärnten erfolgte nach einem Prozess-Urteil, in dem die Folter letztmalig zur Anwendung kam:

250 Jahre Hinrichtung der „Faschaunerin“
Am Donnerstag, dem 9. November, jährt sich zum 250. Mal die Hinrichtung der Bäuerin Eva Kary, geborenen Faschauner, die bis heute als „Faschaunerin“ bekannt ist. 1773 wurde sie des Giftmordes an ihrem Mann schuldig gesprochen und in Gmünd enthauptet.
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Katja Almberger, Beiratsmitglied im Geschichtsverein für Kärnten, setzte sich mit dem Schicksal der Faschaunerin auseinander. Ihr Fall ist historisch einzigartig, weil es der letzte in Österreich durchgeführte Prozess war, in dem die Folter zur Anwendung kam. Drei Jahre nach dem Tod der Faschaunerin, im Jahr 1776, schaffte Regentin Maria Theresia die Folter in Österreich ab. Almberger arbeitet im Kärntner Landesarchiv, wo noch die originalen Prozessakten und ein Sackerl mit dem verwendeten Gift aufbewahrt werden.

Erbe nach Heirat versprochen
Geboren wurde Eva Kary am 21. Dezember 1737 als Tochter des Christian und der Maria Faschauner vom Maltaberg. Weil sie keine männlichen Nachkommen hatten, stellte Christian Faschauner seiner Tochter in Aussicht, die Faschauner-Hube zu übernehmen. Bedingung dafür war eine Verehelichung. „Eva hatte bereits mehrere Brautwerber abgelehnt, änderte jedoch ihre Meinung und heiratete am 7. Februar 1770 Jakob Kary, vulgo Hörlbauer aus Untermalta. Karys Hof galt als stark verschuldet. Mit der wohlsituierten Eva machte er eine gute Partie. Ihr Vater beglich sowohl die Hochzeit als auch die Schulden des Schwiegersohns“, so Almberger.


Kärntner Landesarchiv
Der Ausschnitt aus der „Constitutio Criminalis Theresiana“ zeigt die Foltermethode der Schnürung an der Leiter. Sie wurde bei der Faschaunerin 1773 angewendet

Knapp einen Monat nach der Hochzeit, am 9. März 1770, servierte Eva zu Mittag gefüllte Nudeln. „Die übrig gebliebenen Reste bereitete sie für ihren Ehemann als Nachmittagsjause zu und bot sie auch ihrer Schwiegermutter zu essen an“, so die Historikerin. Laut den Quellen klagten bereits kurze Zeit später Ehemann und Schwiegermutter über starke Übelkeit. Während sich die Schwiegermutter wieder erholte, verschlechterte sich der Zustand des Jakob Kary zunehmend. Er verstarb schließlich am 11. März 1770 ohne letzte Ölung.

Landrichter nahm Ermittlungen auf
„Schnell kam das Gerücht auf, dass Eva ihren Mann mit ‚Hüttrach‘, also mit Arsen vergiftet haben soll“, sagte Almberger. Der in Gmünd ansässige Landrichter Franz Anton Straßer begann daraufhin mit Ermittlungen. Es wurde sogar der Leichnam von Jakob Kary exhumiert und durch den Chirurgen Anton Karl von Willburg untersucht. „Der gerichtsmedizinische Bericht liegt den Prozessakten im Kärntner Landesarchiv bei. Damals hatte man noch kein wissenschaftliches Verfahren zum Nachweis von Arsen im Körper, viele Morde blieben deshalb unentdeckt“, so Almberger.


Kärntner Landesarchiv
Das von Bannrichter Benedikt Alphons von Emperger verkündete Urteil über Eva Kary

Willburg wendete eine zu dieser Zeit gängige Methode an: „Es wurden Flüssigkeiten aus Magen und Darm des Verstorbenen gewonnen und auf heiße Kohlen gegossen. Strömte der aufsteigende Dampf einen Knoblauchgeruch aus, deutete das auf eine Arsen-Vergiftung hin“, beschreibt die Historikerin. Dazu passte, dass Arsen am Hof des Jakob Kary – höchst illegal – zur Behandlung von Tierkrankheiten aufbewahrt wurde.

Unter Folter Mord gestanden
Eva Kary saß bis 1771 im Kerker des Landgerichtes Gmünd, das keine Todesurteile fällen durfte. Daher wurde der Prozess im Juni 1772 an den landesfürstlichen Bannrichter Benedict Alphons von Emperger übertragen. „Vor ihm gab Eva Kary an, dass wohl etwas in den Nudeln gewesen sein müsste, sie aber nicht wisse, wie es dorthin gekommen sei. Der Bannrichter beantragte daraufhin bei der übergeordneten Landeshauptmannschaft die ‚peinliche Befragung‘, also die Folter“, so Almberger. Die „peinliche Befragung“ erfolgte im Februar 1773.

Die „Faschaunerin“ wurde geschnürt, das heißt, sie wurde auf einen Hocker gesetzt bzw. an eine Leiter gelehnt und an den Händen und Füßen mit Schnüren gefesselt. Anschließend zogen die Knechte des Scharfrichters die Seile mit Walzen fest zusammen. Unter Folter gab sie an, vom Arsen ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, es verrieben und in das Schmalz gestreut zu haben. Als Motiv nannte sie ihre unglückliche Ehe. Aufgrund ihres Geständnisses verurteilte sie die Landeshauptmannschaft am 16. März 1773 zum Tode. Ein von Eva Kary eingebrachtes Gnadengesuch lehnte Maria Theresia ab.

Teurer Prozess
Almberger sagte über die die immensen Kosten des drei Jahre andauernden Prozesses: „Insgesamt kostete er 361 Gulden und 47 Kreuzer, was damals circa vier Jahresgehältern eines Maurerlehrlings entsprach. Beglichen wurde das aus dem Vermögen der Faschauner- und der Hörlbauer-Hube.“ Das Urteil vollstreckte am 9. November 1773 der Scharfrichter Martin Jakob. Die Faschaunerin wurde „an der gewöhnlichen Richtstatt durch das Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet“, wie es dort im Wortlaut heißt.

Kärntner Landesarchiv
Das Faschauner’sche Giftsackerl mit laut Aufschrift „quantitas des auf die aufgewärmnte Nudl gesträete gifts“

„Ihr Kopf und die abgeschlagene Hand mussten laut Urteil zur Abschreckung ausgestellt werden. Ihr Körper musste direkt am Hinrichtungsort ‚zu ihrer wohlverdienten Straf, andern aber zu einen Beyspiel‘ begraben werden“, sagt Almberger. Es gibt zahlreiche literarische und künstlerische Auseinandersetzungen mit dem Fall. So erschien 1950 der Roman „Das Schicksal der Eva Faschaunerin“ von Maria Steurer, 2016 folgte eine Theateradaption unter dem Titel „Der Prozess der Eva Faschaunerin“ und im April 2017 feierte der Film „Das Gift der Freiheit“ von Herbert Hohensasser Premiere.
05.11.2023, red, kaernten.ORF.at

Link:
250 Jahre Hinrichtung der „Faschaunerin“

Querverweis ehemaliges Foltermuseum: Foltermuseum Wien
 
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