Immer wieder kommt es zu Funden sprengkräftiger Munition aus dem WK.II. Nicht selten wird gezielt nach solchen Relikten gesucht. Wenn dann so ein Teil, mit Erde verkrustet und mit Rost bedeckt vor einem liegt, sieht man die Gefährlichkeit dieses Gegenstandes nicht sogleich auf den ersten Blick.
Diese trügerische Sicherheit verleitet den Finder diese Teile aufzunehmen, zu verlagern oder noch schlimmer an ihnen zu manipulieren. Als Rechtfertigung solcher Handlungsweisen wird oft die vermeintliche „Handhabungssicherheit militärischer Munition“ strapaziert.
Diese sprengkräftige Munition kann aus zwei Gründen an ihrem Fundort liegen.
1. Sie wurde verschossen oder versprengt und ist nicht zu Umsetzung gelangt.
2. Sie wurde abgelegt.
Bei Fundstücken auf die der erste Grund zutrifft besteht berechtigte Lebensgefahr.
Bei verschossener oder versprengter Munition wurde der Zündmechanismus bereits einmal aktiviert. Aus einem nicht ersichtlichen Grund klappe es nicht mit der Explosion. Die Rückhaltevorrichtungen (Sicherungen) des Zündmechanismus sind bereits deaktiviert. In diesem Zustand kann die kleinste mechanische Manipulation ausreichen den Zündermechanismus doch noch auszulösen. Der in dieser Munition enthaltene Sprengstoff ist nahezu unbegrenzt lagerfähig. Mag er zwar an Leistungsfähigkeit verloren haben, ein menschlicher Körper würde aber auch diese abgeschwächte Leistung nicht aushalten.
Bei abgelegter Munition sind die Sicherungseinrichtungen in der Regel noch vorhanden. Nur eine Garantie gibt’s dafür nicht. Wer kann schon mit Sicherheit aus der Form eines „Erdklumpens“ auf seine vermeintliche Sicherheit schließen.
Auch nach 60 Jahren können sprengkräftige Kriegsrelikte ihre tödliche Wirkung entfalten.
„Fundmunition gefährdet ihre Gesundheit“.......
........ dass ist nicht ironisch gemeint!!!!
Diese trügerische Sicherheit verleitet den Finder diese Teile aufzunehmen, zu verlagern oder noch schlimmer an ihnen zu manipulieren. Als Rechtfertigung solcher Handlungsweisen wird oft die vermeintliche „Handhabungssicherheit militärischer Munition“ strapaziert.
Diese sprengkräftige Munition kann aus zwei Gründen an ihrem Fundort liegen.
1. Sie wurde verschossen oder versprengt und ist nicht zu Umsetzung gelangt.
2. Sie wurde abgelegt.
Bei Fundstücken auf die der erste Grund zutrifft besteht berechtigte Lebensgefahr.
Bei verschossener oder versprengter Munition wurde der Zündmechanismus bereits einmal aktiviert. Aus einem nicht ersichtlichen Grund klappe es nicht mit der Explosion. Die Rückhaltevorrichtungen (Sicherungen) des Zündmechanismus sind bereits deaktiviert. In diesem Zustand kann die kleinste mechanische Manipulation ausreichen den Zündermechanismus doch noch auszulösen. Der in dieser Munition enthaltene Sprengstoff ist nahezu unbegrenzt lagerfähig. Mag er zwar an Leistungsfähigkeit verloren haben, ein menschlicher Körper würde aber auch diese abgeschwächte Leistung nicht aushalten.
Bei abgelegter Munition sind die Sicherungseinrichtungen in der Regel noch vorhanden. Nur eine Garantie gibt’s dafür nicht. Wer kann schon mit Sicherheit aus der Form eines „Erdklumpens“ auf seine vermeintliche Sicherheit schließen.
Auch nach 60 Jahren können sprengkräftige Kriegsrelikte ihre tödliche Wirkung entfalten.
„Fundmunition gefährdet ihre Gesundheit“.......
........ dass ist nicht ironisch gemeint!!!!