Gustloff-Werke in Hirtenberg (Stammwerk , Werk Lindenberg und Kottingbrunn) sowie Enzesfelder Metallwerke

Wieder ein typisches Beispiel der Vergessenskultur und dem leider so often Versagen des BDA!
Zur Entscheidung des Bundesdenkmalamtes betreffend die Nicht-Unterschutzstellung des ehemaligen KZ Hirtenberg-Leobersdorf

Dem Bundesdenkmalamt (BDA) oblag in diesem Fall die Aufgabe, abzuwägen, ob eine Unterschutzstellung des ehemaligen Frauen-KZ-Areals Hirtenberg - Leobersorf auf Grundlage der noch vorhandenen baulichen Überreste rechtlich tragfähig und im Falle einer gerichtlichen Anfechtung auch durchsetzbar wäre.

Für eine Unterschutzstellung hätte das BDA zunächst einen entsprechenden Bescheid erlassen müssen. Ein solcher Bescheid wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit von den betroffenen Grundeigentümern oder Projektwerbern gerichtlich bekämpft worden. Die vom BDA beigezogenen Sachverständigen gelangten zur Auffassung, dass die noch vorhandenen Fundamente, Kanäle und sonstigen baulichen Relikte nach den gesetzlichen Kriterien möglicherweise nicht ausreichen würden, um eine Unterschutzstellung rechtlich zu tragen.
Aus Sicht des BDA bestand daher ein erhebliches Risiko, dass ein positiver Bescheid in einem Gerichtsverfahren aufgehoben würde.

Vor diesem Hintergrund vertrat das BDA die Auffassung, dass die Erlassung eines Bescheides, der mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, keinen zielführenden Verwaltungsakt darstellen würde. Diese rechtliche Risikoabwägung war letztlich ausschlaggebend dafür, von einer Unterschutzstellung Abstand zu nehmen.

Für die Lokalinitiativen, das Mauthausen Memorial und viele Vertreter der Erinnerungskultur war diese Entscheidung naturgemäß enttäuschend und nur schwer nachvollziehbar. Sie erhofften sich eine stärkere Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Ortes.

Als Minimallösung wurde schließlich festgelegt, das Gelände zu überschütten. Dadurch bleiben die vorhandenen Fundamentierungen, Kanäle und sonstigen baulichen Relikte in situ, also an ihrem ursprünglichen Ort, erhalten und werden vor weiterer Beschädigung geschützt.

Dass diese Lösung den Anforderungen einer lebendigen Gedenkkultur sowie der moralischen Verantwortung einer demokratischen Gesellschaft nur eingeschränkt gerecht wird, ist offensichtlich. Gleichzeitig kommt sie jenen entgegen, die aus der Nutzung eines historisch belasteten Grundstücks wirtschaftliche Vorteile ziehen.

Die wirtschaftlichen Profiteure berufen sich dabei auf die fehlende denkmalrechtliche Unterschutzstellung, übersehen jedoch ihre moralische und historische Verantwortung gegenüber einem Ort, an dem nationalsozialistische Verbrechen begangen wurden.
Rechtliche Beurteilung und ethische Verantwortung sind nicht identisch. Auch dort, wo das Denkmalschutzrecht an seine Grenzen stößt, bleibt die Verpflichtung bestehen, die Geschichte eines solchen Ortes sichtbar zu machen, seine Relikte zu bewahren und ein würdiges Gedenken für kommende Generationen zu ermöglichen.
 

Anhänge

Für mich ist die Begründung des Bundesdenkmalamts schlüssig und OK.
Objektiv betrachtet gibt es vor Ort physikalisch nicht mehr viel zu sehen oder zu schützen.
Ein Gedenkstein oder kleine Gedenkstätte sehe ich hier als beste Lösung.

Sowas gibt's ja auch z.B. für ein geschichtlich weitaus interessanteres Lager in der Nähe: Denkmal Wöllersdorf
Dort ist auf dem ehemaligen Lagerbereich jetzt ein geschützes Brunnenfeld, Betonwerk, Einfamilienhäuser und eine wichtige Zufahrt zur Autobahn fährt darüber hinweg.
 
Für mich ist die Begründung des Bundesdenkmalamts schlüssig und OK.
Objektiv betrachtet gibt es vor Ort physikalisch nicht mehr viel zu sehen oder zu schützen.
Ein Gedenkstein oder kleine Gedenkstätte sehe ich hier als beste Lösung.

Sowas gibt's ja auch z.B. für ein geschichtlich weitaus interessanteres Lager in der Nähe: Denkmal Wöllersdorf
Dort ist auf dem ehemaligen Lagerbereich jetzt ein geschützes Brunnenfeld, Betonwerk, Einfamilienhäuser und eine wichtige Zufahrt zur Autobahn fährt darüber hinweg.

Die rechtliche Begründung des Bundesdenkmalamts kann man nachvollziehen, sie beantwortet aber nicht die grundsätzliche Frage nach dem historischen und moralischen Umgang mit diesem Ort.
Vor allem ist der Vergleich mit Wöllersdorf problematisch. Das NS-Zwangslager Hirtenberg-Leobersdorf war kein beliebiges Lager, sondern ein Konzentrationslager des nationalsozialistischen Terrorsystems. Das ist eine historisch und moralisch völlig andere Kategorie. Konzentrationslager sind Orte systematischer Verfolgung, Entrechtung und Gewalt und nehmen daher in der Erinnerungskultur eine besondere Stellung ein.

Die Bedeutung eines solchen Ortes bemisst sich nicht allein daran, wie viele Mauern oder Fundamente noch sichtbar sind. Gerade viele NS-Tatorte wurden nach 1945 überbaut oder beseitigt. Würde man den Wert eines Erinnerungsortes nur an den erhaltenen Bauresten messen, gingen viele authentische Orte der Geschichte verloren.

Ein Gedenkstein allein wird der Geschichte eines ehemaligen Konzentrationslagers nicht gerecht. Ein solcher Ort verdient eine Form des Schutzes und der Vermittlung, die seiner historischen Bedeutung und der Verantwortung gegenüber den Opfern angemessen ist, aus diesem Grunde gibt es sogar ein Gesetz (Gedenkstättengesetz 2017).
 
Das von dir angesprochene Gedenkstättengesetz 2017 regelt vor allem die Organisation rund um das KZ Mauthausen, seine rechtliche Stellung, Befugnisse, Pflichten usw.
Das Gesetz zählt alle Außenlager namentlich auf. Darunter ist auch Hirtenberg - also war es schon damals bekannt.
Weiters überträgt der Staat bisherige Besitztümer von KZ Gelände an die neue Organisation. Dies sind Mauthausen, Gusen, Ebensee und Melk.

Nachdem das "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" anscheinend nicht Eigentümer des Areals in Hirtenberg ist, kann sie es (oder konnte sie es) ja erwerben und die im Gesetz beschriebene Erinnerungskultur etablieren.
Ich sehe aber das Vorspannen des Bundesdenkmalamtes zur "Entwertung" des Grundstückes und das Verfügen über anderer Leute Grund, eher problematisch.
 
Zunächst ist festzuhalten, dass hier tatsächlich zwei unterschiedliche Ebenen berührt werden, die nicht vermischt werden sollten:

Die erste betrifft den Denkmalschutz:
Das Bundesdenkmalamt hat die Aufgabe, materielle Überreste nach ihrem historischen und wissenschaftlichen Wert zu beurteilen. Das Denkmalschutzgesetz zielt dabei nicht auf Enteignung ab, sondern auf die Einordnung und den Schutz von Substanz, soweit deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Gerade weil dies mit Eigentumsrechten in Spannung stehen kann, agiert das BDA in der Regel zurückhaltend und prüft sehr genau. Im Fall Hirtenberg/Leobersdorf wurde offenbar die Frage aufgeworfen, ob die vorhandenen Fundamentreste – etwa vergleichbar mit jenen am Loibl-Pass – als schützenswert einzustufen wären. Dass das BDA hier zu einer anderen Bewertung gelangt ist, kann man kritisieren, ist aber als fachliche Entscheidung zunächst zu respektieren.

Davon zu unterscheiden ist die zweite Ebene:
die erinnerungspolitische und moralische Dimension. Diese geht über die Frage der materiellen Substanz hinaus. Es geht um den historischen Ort als solchen und die Verantwortung, diesen nicht zu überformen oder zu überbauen, selbst wenn nur mehr geringe bauliche Reste vorhanden sind. Diese Perspektive wird insbesondere von der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bzw. dem Mauthausen Memorial vertreten.
In diesem Zusammenhang wird bisweilen eingewandt, dass die KZ-Gedenkstätte Mauthausen bzw. das Mauthausen Memorial nicht Eigentümer des Areals in Hirtenberg ist und daher grundsätzlich die Möglichkeit bestanden hätte, dieses selbst zu erwerben und im Sinne des gesetzlichen Auftrags eine entsprechende Erinnerungskultur zu etablieren.

Tatsächlich ist ein solcher Erwerb – beziehungsweise entsprechende Bemühungen in diese Richtung – erfolgt. Nach übereinstimmenden Berichten, etwa in der Wiener Zeitung und im Falter, hätte sich ein Ankauf zu jenem Preis bewegen können, zu dem die Prisma-Group das Areal ursprünglich von Patenix erworben hat, nämlich im Bereich von rund 4 bis 5 Millionen Euro. In weiterer Folge wurden jedoch Kaufpreise zwischen 18 und 19 Millionen Euro aufgerufen. Eine derartige Summe wäre weder budgetär darstellbar gewesen noch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu rechtfertigen gewesen.

Parallel dazu haben lokale Initiativen versucht, eine Rückabwicklung des gesamten Deals zu erwirken. Diese Bemühungen mussten jedoch angesichts der bereits realisierten beziehungsweise zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinne der beteiligten Akteure scheitern.
Es wurde somit kein naheliegender Handlungsspielraum ungenutzt gelassen; letztlich ist die Angelegenheit an den wirtschaftlichen und privatrechtlichen Rahmenbedingungen gescheitert. Dies ist – auch im Sinne der zu berücksichtigenden Eigentumsrechte – zur Kenntnis zu nehmen!

Unabhängig davon bleibt jedoch die moralische und erinnerungspolitische Dimension bestehen. Genau diese wird im Gedenkstättengesetz formuliert und von internationalen Opferverbänden gegenüber Österreich auch ausdrücklich eingefordert.

Gerade bei ehemaligen KZ-Standorten stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob eine rein formale Betrachtung – Substanz vorhanden oder nicht – ausreicht, oder ob nicht zusätzliche Maßstäbe an die Behandlung solcher Orte angelegt werden müssen.
 
Ja, da stimme ich dir zu.
Aber wie du schon schreibst, das ist im Gedenkstättengesetz formuliert. Das alles kann man ja nachlesen Hier nochmals der Link
Wenn aber die lt. Gesetz zuständige Organisation "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" aus welchen Gründen auch immer, nicht fähig ist das so umzusetzen, wie von dir oder Gleichgesinnten gewünscht, so können doch nicht andere dafür verantwortlich gemacht werden.
 

Geist

Zeitgeschichte im Untergrund
Mitarbeiter
Die Appelle der KZ-Gedenkstätte Mauthausen dazu:

27.08.2025:

Kein Gespür für historische Verantwortung: Gewerbepark zerstört Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg endgültig

27.08.2025

Eine gemeinsame Erklärung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und des Mauthausen Komitee Österreich


Foto: Luftbild 1944 © Archiv Erich Strobl

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen und das Mauthausen Komitee Österreich setzen sich seit 2021, nach Bekanntwerden der Bebauungspläne, gemeinsam mit der Lokalinitiative KZ-Gedenkstätte Mauthausen-Außenlager Hirtenberg nachdrücklich für den Erhalt der Artefakte und das Gedenken an die Opfer des Frauen-KZ Hirtenberg ein. Rund 400 Frauen und Mädchen wurden hier festgehalten und mussten Zwangsarbeit leisten. Es handelt sich um eines von zwei größeren Außenlagern mit ausschließlich weiblichen Häftlingen und das einzige, an dem noch historische Überreste im größeren Umfang vorhanden waren– das andere, Lenzing, wurde nach dem Krieg geschliffen.

Eine Bebauung des ehemaligen KZ-Areals wird unweigerlich zur Zerstörung seiner materiellen Zeugnisse führen, einen weiteren Ort des NS-Terrors unkenntlich machen und dem Vergessen überlassen. Daher appellierten wir, gemeinsam mit der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und der Lokalinitiative, von den Plänen, ausgerechnet an diesem Ort Gewerbehallen zu errichten, Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte man die Liegenschaft dafür nützen, gemeinsam mit den örtlichen Gedenkinitiativen und uns einen würdigen Gedenkort zu schaffen. Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist in mehrere Initiativen zum Erhalt von Überresten früherer Außenlager eingebunden, führt derzeit die großangelegte Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Gusen durch und ist auch nach wie vor bemüht, in Leobersdorf eine Weiterentwicklung des Ortes zu unterstützen.

In einer Zeit nach der direkten Zeitzeugenschaft durch Überlebende gewinnen bauliche Relikte zunehmend an Bedeutung. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe, das Potenzial dieser ohnehin raren Überreste für die Vermittlung gemeinsam mit lokal engagieren Personen zu nutzen, wie etwa gegenwärtig in Guntramsdorf, oder zumindest gegen Verwertungsinteressen zu verteidigen, die ein würdiges Gedenken verunmöglichen.

Die Verfehlungen, die nach 1945 mit dem Abriss und der Überbauung vieler KZ-Areale begangen worden sind, sollten nicht wiederholt werden. Jeder Überrest eines ehemaligen Konzentrationslagers legt Zeugnis über das dort geschehene Unrecht ab und ist schützens- und bewahrenswert. Gegenteilige Einschätzungen können wir nicht nachvollziehen. Dass die Reste des Konzentrationslagers Hirtenberg „aus derzeitiger Sicht“ nicht ausreichend seien, um sie unter Schutz zu stellen, sollte kein Freibrief sein, sie und ihre topografischen Zusammenhänge unwiederbringlich zu vernichten

„Es ist bezeichnend, dass 2025, gerade im Gedenkjahr, in dem wir an 80 Jahre Befreiung erinnern, ein solcher Rückschritt stattfindet und das Andenken an die NS-Opfer durch die Bebauung ihres Leidensortes finanziellen Interessen untergeordnet wird“, so Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitee Österreich. „Offensichtlich ist hier noch viel Sensibilisierungsarbeit zu leisten.“

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen wurde nur sehr kurzfristig und halbherzig am 15. August über eine Begehung am 20. August informiert, bei der wir erfuhren, dass der Baubeginn unmittelbar, am nächsten Tag, bevorstand.
Das Vorgehen lässt keinen Zweifel daran, dass man sich der historischen Verantwortung nicht stellen und weitere Diskussionen unterbinden will. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg verloren ist und in Zukunft keinerlei gesellschaftliche Relevanz mehr haben wird. Umso wichtiger wird es, mit Elan und gebündelten Kräften darauf hinzuwirken, dass die Frauen und Mädchen, die hier Zwangsarbeit leisten mussten, nicht vergessen werden.

„Es ist eine Schande, dass es möglich ist, im Jahr 2025 die Überreste eines ehemaligen Konzentrationslagers ohne einen sachlichen öffentlichen Dialog darüber abzureißen“, erklärt Barbara Glück, Direktorin der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. „Diesen Verlust historischer Strukturen und möglicher Informationsquellen für die Forschung wird man nicht wieder rückgängig machen können.“

Der materielle Zeitzeuge ist durch diese Maßnahmen unrettbar verloren. Was uns aber Hoffnung macht, ist das Engagement der lokalen Initiativen, mit denen wir gemeinsam andere Formen und Wege finden werden, an die Opfer des KZ Hirtenberg zu erinnern.
Quelle: Kein Gespür für historische Verantwortung: Gewerbepark zerstört Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg endgültig - Aktuell - KZ-Gedenkstätte Mauthausen

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9. Juli 2026:

Entwicklungen am Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg

09.07.2026

KZ-Gedenkstätte Mauthausen appelliert erneut


Foto: Luftbild 1944 © Archiv Erich Strobl

Wie aktuellen internationalen Medienberichten zu entnehmen ist, schreitet die Überbauung der verbliebenen Fundamentreste des ehemaligen KZ Hirtenberg in Niederösterreich voran.

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial hatte sich seit Bekanntwerden der Pläne gegen die umstrittene Verbauung des einstigen KZ-Areals positioniert und gemeinsam mit dem Mauthausen Komitee Österreich folgendes Statement mit der Lokalinitiative KZ-Gedenkstätte Mauthausen-Außenlager Hirtenberg veröffentlicht:

Kein Gespür für historische Verantwortung: Gewerbepark zerstört Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg endgültig - Aktuell - KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Darin wurde davor gewarnt, dass eine Bebauung unwiederbringlich die letzten historischen Überreste des KZ zerstören und ein würdiges Gedenken an die Opfer verunmöglichen würde.

Es gilt deshalb den Schutz für die baulichen Lagerreste als wichtige Lern- und Erinnerungsquellen einzufordern und diese entsprechend zu bewahren. Nur so kann ein Grundstein für eine glaubhafte Aufarbeitung erfolgen und eine Bewusstseinsbildung für die Übernahme der historischen Verantwortung passieren, die auch international Beachtung findet.

Die nun fortschreitende Bebauung des Areals durch Gewerbehallen steht im vollkommenen Gegensatz zu diesem Ansinnen.

Das Gelände befindet sich heute in der Gemeinde Leobersdorf. Ungeachtet der Proteste gegen das Vorhaben, hier Gewerbehallen zu errichten, und mehrerer Gespräche mit dem Gemeinderat schreiten die Baumaßnahmen am ehemaligen KZ-Areal voran. Künftig soll hier nichts mehr an die Geschichte des Ortes erinnern. Stattdessen entstehen Hallen für Kühl- und Tiefkühllogistik, die täglich von hunderten Lastwägen frequentiert werden.

Im KZ Hirtenberg wurden zwischen September 1944 und April 1945 rund 400 Frauen und Mädchen (der Altersdurchschnitt lag bei 23 Jahren) gefangen gehalten und mussten lebensgefährliche Zwangsarbeit in der Munitionsfabrik leisten. Nach der Auflösung des Lagers wurden die Häftlingsfrauen in einer Marschkolonne nach Mauthausen geführt und einige von ihnen dabei getötet.

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen appelliert an die künftigen Nutzer*innen der entstehenden Hallen: Sie sollen sich des Unrechts, das an diesem Ort verübt wurde, bewusst sein. Die Frauen, die hier gequält wurden, sind nicht vergessen, und die Augen der Öffentlichkeit werden weiterhin auf die Entwicklungen auf dem Areal des Konzentrationslagers gerichtet sein.
Quelle: Entwicklungen am Areal des ehemaligen KZ Hirtenberg - Aktuell - KZ-Gedenkstätte Mauthausen
 
Im Gedenkstättengesetz 2017 steht:
"Nach derzeitigem Forschungsstand befanden sich an folgenden Standorten Außenlager des KZ Mauthausen:
Amstetten, Bachmanning, Bretstein, Dipoldsau, Ebensee, Eisenerz, Enns, Grein, Großraming, Gunskirchen, Gusen I, Gusen II, Gusen III, Hirtenberg, Klagenfurt, Leibnitz, Lenzing, Linz I, Linz II, Linz III, Loiblpaß (Nord), Loiblpaß (Süd), Melk, Passau I, Passau II, Peggau, Redl-Zipf, St. Aegyd, St. Lambrecht (Frauenlager), St. Lambrecht (Männerlager), St. Valentin, Schloss Lannach, Schloss Lind, Schloss Mittersill, Steyr, Ternberg, Vöcklabruck, Wels II, Wiener Neudorf, Wiener Neustadt, Wien-Floridsdorf, Wien-Hinterbrühl, Wien-Saurerwerke, Wien-Schönbrunn, Wien-Schwechat (Heidfeld), Wien-Schwechat („Santa“)."


Hat man sich seitens "KZ-Gedenkstätte Mauthausen und das Mauthausen Komitee Österreich" schon über diese Standorte gekümmert/gekauft?
Oder sind das dann die nächsten "Aufreger"?
 

Geist

Zeitgeschichte im Untergrund
Mitarbeiter
Ob das jetzt noch Früchte tragen wird?

Mauthausen Komitee für Baustopp auf KZ-Areal

Das Internationale Mauthausen Komitee (CIM) hat am Dienstag einen Stopp der Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Frauenkonzentrationslagers in Leobersdorf (Bezirk Baden) gefordert. Die noch nicht überbaute Fläche müsse als Gedenkort erhalten bleiben.

Auf dem Areal des einst zweitgrößten Konzentrationslagers für Frauen in Österreich entsteht ein Gewerbepark samt Supermarkt und Kühllogistikzentrum. Baumaschinen seien bereits vor einigen Wochen aufgefahren, teilte das CIM laut „Kathpress“ in einem von Präsident Guy Dockendorf unterzeichneten offenen Brief mit.

Das aktuelle Vorgehen sei ein „eklatanter Widerspruch zu den Grundsätzen heutiger Gedenkarbeit und Erinnerungskultur“, hieß es. Kritik kam auch von lokalen Gedenkinitiativen, dem Mauthausen Komitee Österreich und der Gedenkstätte Mauthausen.

Kritik an Bürgermeister

Die Pläne für einen Gewerbepark auf dem Areal des ehemaligen Frauen-Konzentrationslagers waren Ende 2024 medial publik geworden. Die Immobilienfirma von Bürgermeister Andreas Ramharter (Liste Zukunft Leobersdorf) soll früheren Medienberichten zufolge Gründe um 15,25 Millionen Euro verkauft und durch Umwidmungen 1,34 Millionen extra erhalten haben.

Kritik am Ortschef gab es in der Folge u. a. von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Ramharter verteidigte das Vorgehen und äußerte sich nicht zu Kaufpreisen. Eine Befangenheit ortete er nicht. Im Vorjahr hieß es, dass alle Bewilligungen für das Vorhaben vorliegen würden.

Im Außenlager des KZ Mauthausen waren zwischen September 1944 und April 1945 rund 400 Frauen und Mädchen inhaftiert, die in der nahen Munitionsfabrik Hirtenberg Zwangsarbeit leisten mussten. Zwar sind auf dem Gelände noch Fundamente von Baracken vorhanden, laut Bundesdenkmalamt aber „im Sinn des Denkmalschutzgesetzes nicht ausreichend, um sie unter Denkmalschutz zu stellen“, hieß es im Vorjahr.

red, noe.ORF.at/Agenturen
Quelle: Mauthausen Komitee für Baustopp auf KZ-Areal
 
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