Kartenmaterial Leithagebirge

#1
Hej Leute!

Hab mir mal die Mühe gemacht die zuständigen Stellen für das Leithagebirge zu kontaktieren und bin da auf einige interessante Dinge gestoßen.

Aber erst einmal zum Kartenmaterial:

Auf der .pdf-Datei sieht man die Bereiche die zu den ÖBF gehören und somit frei zu betreten sind. Die .pdf-Datei stammt von wildmedia.

Eine genau Karte zu den Wegen am Leithagebirge findet sich hier.

Auf dem Bild "Leithagebirge" (Google-Maps-Screenshot) finden man die unterschiedlichen Wald-Verwaltungszonen (zur Übersicht in unterschiedlichen Farben):

1. Esterházy Forstrevier Leithaberg West

2. ÖBF "Mannersdorf" (Anm. siehe hierzu "Klaus Hens" sowie die .pdf-Datei)

3. Schiwiese Scheiterberg Farbe: Braun

4. Waldgebiet der Waldgenossenschaft Sommerein, Vorstand Josef Hunz
(Anm.: ab 1. November bis 1. Dezember 2015 frei zu begehen) Farbe: Gelb

5. Truppenübungsplatz Bruckneudorf

Weiteres folgt demnächst in einem separaten Thread ;)

Lg, LS
 

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#2
Hallo!

Da bin ich als Sommereiner gespannt was noch kommt :)!

Die Bemerkung, dass das Waldgebiet der Waldgenossenschaft Sommerein von 1.11. - 1.12. frei betretbar ist (und im Moment somit eigentlich nicht) irritiert mich ein wenig. Ich bin dort tlw. mehrmals in der Woche unterwegs, mir wäre kein entsprechender Hinweis aufgefallen, ebenso sind die vorhandenen Schranken offen.

Wie gesagt, sonst bin ich schon sehr gespannt......

LG
Robert
 
#4
Hallo Robert!

Aufgrund deines Zitates,

Die Bemerkung, dass das Waldgebiet der Waldgenossenschaft Sommerein von 1.11. - 1.12. frei betretbar ist (und im Moment somit eigentlich nicht) irritiert mich ein wenig. (...)
möchte ich dies ein wenig genauer erklären:

Gestern (21.10.2015) habe ich mit dem zuständigen Obmann der Waldgenossenschaft von Sommerein telefoniert. Dieser Herr hat mir ca. ne halbe Stunde lang erklärt, wie und was man im Wald zu tun und zu sein lassen hat.

Zum Beispiel:
+ Von 01.11 - 01.12. werden im Wald Schlägerungsarbeiten durchgeführt, wofür die Schranken natürlich geöffnet werden um den LKW´s die Durchfahrt zu ermöglichen.
+ Zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr darf der Wald generell frei betreten werden. Nachts ist dies nicht erwünscht.
+ Von den Futterstellen ist generell fern zu bleiben, da diese unter anderem mit "Wild-Fotografie-Geräte" ausgestattet sein könnten.

Genauere Infos kann ich dir / euch erst morgen geben, da ich die Tel.-Nummer des Herren verlegt habe.

Lg, LS
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#5
...habe ich mit dem zuständigen Obmann der Waldgenossenschaft von Sommerein telefoniert. Dieser Herr hat mir ca. ne halbe Stunde lang erklärt, wie und was man im Wald zu tun und zu sein lassen hat.

Zum Beispiel:
+ Von 01.11 - 01.12. werden im Wald Schlägerungsarbeiten durchgeführt, wofür die Schranken natürlich geöffnet werden um den LKW´s die Durchfahrt zu ermöglichen.
+ Zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr darf der Wald generell frei betreten werden. Nachts ist dies nicht erwünscht.
+ Von den Futterstellen ist generell fern zu bleiben, da diese unter anderem mit "Wild-Fotografie-Geräte" ausgestattet sein könnten...
Meines Erachtens sagt ein offener oder geschlossener Schranken nichts über ein Betretungsverbot des Waldes aus, sondern regelt den Fahrzeugverkehr und dient nur als "unterstützende Zusatzbarriere" für Fahrverbotstafeln. Soweit mir bekannt, werden "Sperrgebiete", die ein Betreten untersagen, durch eigene Hinweistafeln kundgetan. Diese sind meistens mit Zusatztafeln mit Zeitangaben oder sonstigen Hinweisen wie Waldarbeiten, Jagd, usw. , versehen.

Genauso müssten "Wild-Fotografie-Geräte", also "Fotofallen", den Waldbesuchern mit gut sichtbaren Hinweisen angekündigt werden (und auch behördlich genehmigt sein). Da ist jedenfalls Vorsicht geboten, um der Jägerschaft nicht zusätzliches "Latein" zu liefern oder wie hier gar in den Medien zu landen :D

Natürlich wäre es den Jagdbetreibern und Forstbesitzern am liebsten, wenn sie die Öffentlichkeit generell aus den Wäldern aussperren könnten. Aber es liegt an uns allen, diesen Schritt zurück in die vorigen Jahrhunderte zu unterbinden! Leider gibt es wie überall "Schwarze Schafe" unter den Waldbesuchern..., auch in unseren Reihen :schlecht:

Vielleicht können unsere "Forstfachleute" an Bord die Thematik besser und ausführlicher Erklären :)
 

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josef

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#7
Im Grunde gelten ganz einfach hier die Paragraphen 33 und 34, v.a. natürlich 33...
:danke Thomas,

interessant auch die dauerhaften Sperren Lt. §34.(3):
Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die
a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
 

josef

Administrator
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#9
Radfahrverbot lt. §33 Forstgesetz und Hinweis auf Kameraüberwachung

Heute bei einer kleinen Herbstwanderung an einem von der öffentlichen Straße abzweigenden Wanderweg in ein Revier des Stiftes Göttweig entdeckte neue Verbots- u. Hinweistafel:
 

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#10
Mal wieder was neues von mir:

Einerseits: wusstet ihr, dass es im Lafarge-Steinbruch-Mannersdorf "eine thermal beeinflusste Höhle" gibt? Ich auch nicht ...

Hab hier mal ein .pdf welches detailliert zeigt, wie der "Nasse Schacht" aufgebaut ist.

Nächste Woche Freitag, habe ich einen Termin bei der Firma Lafarge, da werde ich (sofern es seitens der Community gewünscht ist), diese Höhle ebenfalls zur Sprache bringen.

Anderseits: Wie anfangs (bezüglich Sommerein) erwähnt, habe ich mir mal den "Damm" angesehen, welcher direkt im Waldgebiet der Waldgenossenschaft Sommerein liegt. Er befindet sich keine 5 Minuten (Auto, Einfahrt vorher schriftlich geregelt) nach dem ersten Schranken.

Wegbeschreibung:
Als Startpunkt nehme ich die Badgasse 48.
Von dort folgt man der Badgasse in Richtung Süden bis man zu zwei Schranken gelangt. Man nimmt den linken und fährt weiter den Weg entlang. Nach einigen Minuten gelangt man zu einer Kreuzung. Ein Weg (der linke), führt links in den Wald, der rechte, führt rechts einen Berg hinauf. Man nimmt den mittleren Weg und folgt somit dem Bach. Wieder kommt man zu einer Weg-Gabelung. Diesmal nimmt man den linken Weg und steht nach ca. einer Minute vor dem Damm.

Warum mich dieser Damm so interessiert:

Vor einiger Zeit, habe ich mal irgendwo gelesen, dass Sommerein zwischen den 60´er und der 70´er Jahren mal überflutet wurde. Demnach, dass mir dieses Ereignis nun mittlerweile 4 Personen erzählt haben, machte ich mich auf die Suche nach Anhaltspunkten.

Auf persönliche Nachfrage am Gemeindeamt, konnten mir die Gemeinde-Mitarbeiten keine detaillierte Antworten dazu geben.

Aus geografischer und hydrologischer Sicht, lässt sich so ein Ereignis aber relativ leicht erklären: Sommerein liegt am Ende eines Tals bzw. kam es in der (von den "Zeitzeugen" genannten Zeit) zu länger anhaltendem Regen welcher auch auf den Boden Auswirkungen hatte. Der Boden konnte daraufhin kein Wasser mehr aufnehmen und das Wasser floss in Sturzbächen aus dem Leithagebirge in Richtung Sommerein ab.

Erläuterung der Bilder

Damm 01 Frontalansicht
Hier sieht man die komplette Front des Damm´s. So gesehen steht man mit dem Rücken zu Sommerein.

Damm 02 BR Sommerein
Bild wurde direkt am Damm mit Blickrichtung (BR) aufgenommen.

Damm 03 BR Sommerein Rückansicht
Die Rückseite des Damm´s mit BR Sommerein.

Damm 04 BR Sommerein Rückansicht gezoomt
An diesem Bild wundert mich die leichte Vertiefung an der Oberseite des Damm´s.

Damm 05 Sammelbecken
Das Sammelbecken mit dem Rücken zu Sommerein.

Luftbild der Location
Sollte selbsterklärend sein :gruebel

Zu guter letzt, habt ihr ev. noch Infos zu diesem Damm bzw. ein genaueres Zeitfenster?

Mit freundlichen Grüßen,
euer LS
 

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