Rechtslage Österreich (mal wieder)

#21
Woher soll jemand Bescheid wissen was man vor Kriegsende von Deutscher Seite aus vergraben hat?

Reicht es da nicht den Grundstückseigentümer zu ermitteln? Gehören Berge auch Privatleuten...sorry doofe frage von einen Flachländler aus Deutschland.

Viele Grüße
 

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#22
Bei uns in Österreich kann man am Gemeindeamt ins Grundbuch sehen, um den Eigentümer zu ermitteln, meines Wissens geht das auch online. Beide Varianten sind im einstelligen Eurobereich kostenpflichtig. Eventuell ist es bei euch in D ähnlich.
 
#24
Es gibt auch welche ohne Registrierung.

Ich habe auch Firmenauskünfte gekauft und mich bei einem Anbieter registriert. Seitdem bekomme ich immer wieder emails zur Kauferinnerung, wenn sich bei der entsprechenden Firma etwas geändert hat. Daher vermeide ich jeder Art der Registrierung.
 
#27
Du meinst hier?
Digitaler Atlas Steiermark

Wie kann man hier Grundstückseigentümer ermitteln?

1. Links auf "KartenCenter: Alle Karten" klicken
2. Auf "Planung & Kataster"
3. Die betreffende Adresse, Grundstücksnummer in Suchfenster eingeben oder auf der Karte reinzoomen. Man sieht dann auch schon die Grundstücksgrenzen
4. Rechte Maustaste auf entsprechendes Grundstück -> im Fensterl auf das runde blaue Symbol mit dem "i" klicken
5. Im nächsten Fensterl auf "Grundstück"
6. Es erscheint dann im unteren Teil eine Zeile mit Informationen. Auf den Link "Eigentümer" klicken
7. Es öffnet sich ein neues Fenster mit den gewünschten Informationen.

ACHTUNG: Das ist kein Grundbuchsauszug (ua Gemeindeamt, kostenpflichtig, verbindlich) und auch keine Grundbuchseinsicht (uaGemeineamt, kostenlos, verbindlich) und auch nicht immer aktuell. Aber eine schnelle Methode weiterzukommen.

lg siebzehn
 
#30
Landes-Juristen „specken“ den digitalen Atlas ab

Da staunten Wirtschaftstreibende, Landwirte und Immobilienmakler nicht schlecht: Klammheimlich verschwanden die Namen der Eigentümer von Grundstücken aus dem digitalen Atlas der Steiermark. Die häufig abgefragten Daten mussten kürzlich aus dem Netz genommen werden - der Verfassungsdienst riet dazu.

Der digitale Atlas Steiermark zählt zu den beliebtesten Internetseiten der Landesregierung: Häuslbauer, Bauunternehmer, Bauern, Immobilienmakler oder Juristen stöbern gerne auf der Webseite, um Auskünfte über diverse Grundstücke und deren Besitzer in unserem Bundesland zu erhalten.
Per Knopfdruck spuckte die Homepage die Namen der Eigentümer, deren Besitzanteile und Adressen aus; alles kostenlos und öffentlich zugänglich zur Verfügung gestellt im Rahmen des weiß-grünen Geoinformationssystems (GIS) - jedenfalls bis jetzt.

Aus Online-Angebot verschwunden
Denn quasi über Nacht sind die Informationen zu den Grundbesitzern aus dem Online-Angebot verschwunden. Dieser Datensatz ist einer von 800 Datensätzen im GIS - darunter Luftbilder, Flächenwidmungspläne. „Die Daten ,gehören’ dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und entsprachen einem Auszug aus dem Grundbuch. Sie wurden einmal im Jahr aktualisiert“, erklärt Harald Grießer, Leiter der Abteilung 17, zuständig für Landes- und Regionalentwicklung.

Da es in jüngster Zeit jedoch Anfragen von Privatpersonen gegeben habe, ob bei diesem Service in Sachen Datenschutz wohl auch alles rechtens sei, ließ man den Verfassungsdienst des Landes einen juristischen Blick darauf werfen. Das Ergebnis: Da der digitale Atlas personenbezogene Daten erhalte, sei es besser, diese aus dem Netz zu nehmen.

Einziges Bundesland mit diesem Angebot
„Da wir ohnehin das einzige Bundesland Österreichs waren, das dieses Angebot zur Verfügung gestellt hat, haben wir es stillgelegt“, berichtet Grießer. Die Informationen sind aktuell gegen eine Gebühr nur mehr aus dem Grundbuch zu beziehen. Und - im Gegensatz zu dem früheren digitalen Atlas - in eingeschränkter Form: „Man muss jetzt genau wissen, was man sucht“, sagt Harald Grießer.


Quelle: Landes-Juristen „specken“ den digitalen Atlas ab


Und da war es wieder vorbei. Schade.
 
#34
Das Internet mit den vielen Verästelungen an Geschäftsmodellen und Abfrage/Archivierungsmodellen lässt meisten sehr viel Raum für den individuellen Fall in Fragen von Datenschutz.
Ja, es gibt vom lokalen (staatlichen) Rechtsansatz eine Grundlinie, die lässt sich aber immer öfters im einzelnen Fall unterschiedlich auslegen, da es auf viele Einzelheiten ankommt.
Daher geht die Tendenz dahingehend, immer den schlechtesten Fall anzunehmen.
d.h. damit ein Anbieter völlig sicher sein kann, nicht gegen irgendein Daten/IT-Recht zu verstoßen, werden angebotene Daten auf das Mindeste reduziert. Schliesslich haftet man ja mit den Angaben im Impressum.
 
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