Rechtslage Österreich (mal wieder)

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Wald4tel

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#1
Hallo!

JA - Google spuckt zu dem Thema natürlich eine Menge Informationen aus.
JA ich habe in diverseren Foren darüber gelesen und..

JA ich bin noch immer verwirrt :)

Es geht um das gute alte Gesetz in Österreich, - Sondeln (mit Sonde suchen) selbst ist ja bekanntlich nicht verboten. Graben erfordert allerdings eine Genehmigung welche man als Privatperson so gut wie unmöglich bekommt.

Bodendenkmäler sind für Sondler sowieso in Österreich tabu... So weit so gut.

Aaaaaaber. Ich bin immer noch verwirrt und würde mich über eine Aufklärung per Thread oder PN freuen.

Das Gesetzt ist diesbezüglich ja eine Grauzone, ich Sondle zB auf einem normalen Acker mit Erlaubnis des Pächters und Besitzers - ich stoße zB auf ein Stück Stacheldrahtzaun vom Eisernen Vorhang. (wurde 1989 demontiert)
Ist das nun gleich ein Bodendenkmal ?
Ist es schon verboten zu graben weil man ja theoretisch ein Bodendenkmal ausbuddeln könnte?

Ab wann greift das "Bodendenkmal" Gesetzt und wenn nun ein Fund gemeldet werden muss (Munition, Fliegerbombe etc) fragen die nicht wie das Zeug gefunden wurde?

Ich hab noch nie gelesen das jemand Ärger bekommen hätte der Funde meldet, und die Gegen so verlässt wie vorgefunden (keine Landschaftsschäden etc)

aber dennoch fühl ich mich noch sehr unsicher, und werde auch häufig angesprochen von Leuten. (sie sind eher interessiert und haben noch nie einen Sondler gesehen)

Müsste man jeden Knopf oder Gürtelschnalle abgeben, da er vermutlich sehr alt sein kann und daher Bodendenkmal ?


Ich weis ähnliche Fragen wurde schon immer diskutiert. Ich habe den Text bzw die Passage im Gesetz gelesen welche aber so schwammig ist - dass ich mich nicht auf meine eigene Auslegung verlassen möchte..



mfg
Stefan :hopp
 
#2
Ist das Gesetz schwamming und unklar formuliert, kann es auch der Richter so oder so auslegen.

Etwas Stacheldraht vom Eisernen Vorhang wird vermutl. niemanden interessieren, ausser Sammler. Haben die Fundstuecke einen gewissen Wert, entweder monitaer ( Goldmuenzen) oder kuenstlerisch (irgendeine Statue) dann wird's eben heikel und das interessiert dann sehr wohl jemanden.

Bei Bergen von Munition, Kriegsbomben, etc. kommt in Deutschland in der Regel die "Kampfmittelbeseitigung". Diese Sachen soll und muss man auch den Fachleuten ueberlassen. Finger weg davon.
 
Z

Zwerg Bumsti

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#4
Ich wage jetzt, bei aller Forumsfreundschaft, stark zu bezweifeln dass SuR's Beitrag (hier) hilfreich ist.
Denn es handelt sich um, wenn mich nicht alles täuscht, hierbei um BRD-Recht.

Ad 1; In erster Instanz ist immer(!) der Grundeigentümer zu fragen.
Sollte sein Grundstück unter irgendwelchem Schutz (Boden, Natur, oder sonstiges Denkmal) stehen, darf nicht mal er selbst (ohne Bewilligung) des zuständigen Amtes ein Loch graben.
Der (Grundstücks)Eigentümer sollte das wissen und muss dich darauf Aufmerksam machen.
Tut er das nicht, so (erste Instanz) macht er sich Strafbar und nicht, da du in guten Glauben gehandelt hast, du.

Ad 2; In Österreich gibt es, im Gegensatz zur BRD, keineSchatzregale, sprich Ablieferungspflicht.

Ad 4; Holst du dir vom Eigentümer eine Suchgenehmigung und findest du etwas so musst du dir das mit diesem Ausmachen.
Kleiner Tipp; Am besten schon bevor du zu suchen beginnst.

Ad 5; Du wirst Mitglied in einem Heimatverein oder bei der Kriegsgräberfürsorge. Dieser (Verein) kann dann die Genehmigung beantragen und dir "übereignen"
Und merke; Derartige Vereine haben sehr große Freiheiten. ;-)

LG Bumsti
 
W

Wald4tel

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#5
Danke Bumsti =)


Das hört sich ja fast zu schön an. Ich habe zwar noch nie gehört das jemand Probleme gekriegt hätte weil er sondelt, höchstens dann wenn er was meldepflichtiges findet und es nicht tut.

Was mich so verwirrt hat war die Sache mit den "beweglichen Bodendenkmälern" Theoretisch könnte man auf ein Gegenstand stoßen der den Grund dann zum Bodendenkmal macht. zB Himmelscheibe oder was seltnen Antikes, ein Hort Fund oder Nachweis auf eine Siedlung.

Würde man auf so etwas stoßen, dürfte man eigentlich nicht graben bzw nachher nicht mehr weitergraben oder ? Und müsste das sofort melden?

Laut Gesetz ist ja das suchen und graben nach Bodendenkmälern für alle ohne Stuidum verboten. Sondler suchen ja jetzt nicht gezielt nach solchen Funden - aber es gibt keine definition..


Ich habe gelesen, das solche Genehmigungen so gut wie gar nicht an private zugänglich gemacht werden - man bräuchte jemand mit entsprechendem Studium der einem so was beantragt.
- dabei muss man aber genau im Gesetzlich festgelegten Rahmen nachweisen welches Gebiet man "graben" will - bzw jeder Fund muss im Wissenschaftlichen Rahmen lokalisiert und geortet werden. Also viel Schreibarbeit.

Gab da eine Diskussion dazu: http://www.archaeologieforum.at/index.php/forum/beruf/2233-archaeologie-und-laien?start=10

Lies dir mal das durch - Bitte :hilfe2:
 
#6
Ich denke, das Hauptthema ist das Einverstaendnis des Grundstueckseigentuemers. Er ist der Eigentuemer, und er kann Dir gestatten, oder nicht, egal ob Du nur mit der Sonde herumlaeufst oder auch graebst. Liegt kein Einverstaendnis vor, ist es im Prinzip Hausfriedensbruch.

Was mich in Oesterreich sehr ueberrascht, ist dass es keine Schatzregale gibt. Ich haette da eher ein altes Gesetz aus der Monarchie-Zeit erwartet. Ich kenne Regalien eher aus Laendern in denen ein Monarch herrscht oder herrschte.
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
#7
Ich denke, das Hauptthema ist das Einverstaendnis des Grundstueckseigentuemers. Er ist der Eigentuemer, und er kann Dir gestatten, oder nicht, egal ob Du nur mit der Sonde herumlaeufst oder auch graebst. Liegt kein Einverstaendnis vor, ist es im Prinzip Hausfriedensbruch.
..
Richtig Peter!
Die "Rechtsverdreherei" ist zwar nicht unbedingt mein Fach, kann mich aber auf einen langwierigen Rechtsstreit in unserer Gegend erinnern: Ein Grundpächter gab das Einverständnis zum "Sondeln", die Folge war ein Münzfund und dann stellte der eigentliche Grundeigentümer Ansprüche... Habe die Angelegenheit nicht bis zum Ende mitverfolgt und kenne den Ausgang nicht.

lg
josef
 
Z

Zwerg Bumsti

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#8
Noch was zum Thema.

Es gab da in meiner Nachbarschaft unlängst einen Großfund.

Siehe hier; http://wirtschaftsblatt.at/archiv/1192808/Was-tun-mit-Funden-am-eigenen-Grund

Ein Auszug daraus lautet;

Funde wie diese sind aber äußerst selten. Nikolaus Hofer ist Referatsleiter Fundberichte und erste Anlaufstelle für Fundsachen dieser Art. Er arbeitet seit sieben Jahren in dem Bereich: "So etwas habe ich vorher nie erlebt." Dabei ist er jährlich mit etwa 100 gefundenen Gegenständen wie Keramikscherben oder Münzen konfrontiert.

Die Hälfte eines Fundes steht dem Grundeigentümer zu, die andere Hälfte dem Finder. Im Fall Wiener Neustadt ist das ein und derselbe Mann, dem somit die ganze Ausbeute zusteht -allerdings nur, weil er den Fund zufällig gemacht hat. Hofer: "Jede gezielte Suche bedarf der Genehmigung des BDAs." Und die bekommen nur ausgebildete Archäologen. Hofer: "Problem sind Sondengeher. Wenn so jemand einen Schatz finden würde und uns das bekannt wird, fällt sein Finderanteil dem Staat zu."
Hier liegt der Hase im Pfeffer.
Wenn jemand angibt gezielt(!) nach dem Helm des Schwanzus Longus gesucht zu haben wird das liebe Amt versuchen sich selbigen unter den Nagel zu reißen und ein Rechtsstreit wird die Folge sein.

Findest du ihn "zufällig" tritt automatisch das "normale" Fundrecht in Kraft.


Quelle Bericht; Wirtschaftsblatt
 
#9
Richtig Peter!
Die "Rechtsverdreherei" ist zwar nicht unbedingt mein Fach, kann mich aber auf einen langwierigen Rechtsstreit in unserer Gegend erinnern: Ein Grundpächter gab das Einverständnis zum "Sondeln", die Folge war ein Münzfund und dann stellte der eigentliche Grundeigentümer Ansprüche... Habe die Angelegenheit nicht bis zum Ende mitverfolgt und kenne den Ausgang nicht.

lg
josef
Die Sache ist relativ einfach erklaert:

Geht es hier um einen Paechter so liegt ein Pachtvertrag zu Grunde, und dieser ist eine Art Gebrauchsueberlassung eines Grundstueckes auf bestimmte Zeit gegen Pachtzahlung.

Ich kenne den Pachtvertrag nicht, daher kann ich es auch nicht beurteilen. Loecher im Feld Graben gehoert mit Sicherheit nicht zur vereinbarten Nutzung bzw. Gebrauch des Gegenstandes, so kann der Eigentuemer des Feldes hier seinen Einspruch einlegen und hat auch ganz gute Chancen damit durchzukommen.

In Oesterreich gilt allerdings sehr oft noch der Handschlag, und Vertraege sind oft muendlich. Dies scheint oft der Fall zu sein, wenn landwirtschaftlicher Besitz in der Familie ist, und der Erbe selbst nicht Landwirt ist, und an den Nachbarn verpachtet. Wie dann beurteilt wird, weis ich nicht.
 
W

Wald4tel

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#10
Es kommt auch darauf an: Warum suchte der Sondler?
War es mit der Absicht Bodendenkmäler zu finden - verliert er jeden Anspruch auf Beteiligung sonder bekommt ein Verfahren oder Anzeige.

Wenn der Fund, den Acker zu eindem Bodendenkmal macht, hat er sich strafbar gemacht da er Ihn nicht hätte ausgraben dürfen bzw nach dem 1. Fundstück das BDA einschalten und melden..

Drehen und biegen kann man das Recht in der Hinsicht wie man möchte - oder Geld für einen Wortverdreher hat.

Im groben kann man sagen, wenn Besitzer einverstanden und kein Naturschutzgebiet oder Bodendenkmal hat man keine Probleme.

Dennoch muss man scheinbar die Wahrheit manchmal verdrehen - Funde die einen Räumungsdienst erfordern müssen fast als "zufallsfunde" angegeben werden. Sonst könnten die einen Rechtlich auch wieder was..


Punkto Löcher und Acker - Ackert der Bauer sein Feld einmal durch, was ja üblich ist, kann das suchen von Neuem beginnen, denn was unten war ist oben und umgekehrt. Glaube nicht das dort ein paar 20cm Löcher vorm Ackern die wieder zugemacht werden für Probleme sorgen.

mfg
 
#13
Um Grundbesitzer und Behörden zu ärgern :baaaeee


:kukuk
Es ist mit Sicherheit nicht so, dass das Suchen grundsaetzlich verboten waere. Nur das Betreten von Privatgrundstuecken ist ohne Erlaubnis des Eigentuemers/Mieters/Paechters verboten.
Hat man die Erlaubnis, dann kann die Suche an sich keinen Konflikt mit den Behoerden bringen. Wie will eine Behoerde den "Tatbestand" der Suche beweisen?

Suchen setzt erstmals voraus, dass man nicht weis oder nicht genau weis, wo etwas ist, sonst wuerde man ja nicht suchen, sondern an gleich an den Ort hingehen und exakt dort hinkommen.....
 
W

Wald4tel

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#14
Der Tatbestand wäre aber sehr schnell klar, wenn bei einem Sondler etwas gefunden werden würde was normalerweise dem BDA obliegt..

auch wenn Sondler übertrieben stark als Raubgräber verrufen sind - kommt der Ruf doch von irgendwoher..

und nicht nur einfach so reißt der Strom in ebay an angebotenen Fundstücken nicht ab. Seien es Orden, Marken oder Münzrelikte..
 
#15
Hallo!

Aaaaaaber. Ich bin immer noch verwirrt und würde mich über eine Aufklärung per Thread oder PN freuen.

Das Gesetzt ist diesbezüglich ja eine Grauzone, ich Sondle zB auf einem normalen Acker mit Erlaubnis des Pächters und Besitzers - ich stoße zB auf ein Stück Stacheldrahtzaun vom Eisernen Vorhang. (wurde 1989 demontiert)
Ist das nun gleich ein Bodendenkmal ?
Ist es schon verboten zu graben weil man ja theoretisch ein Bodendenkmal ausbuddeln könnte?

Ab wann greift das "Bodendenkmal" Gesetzt und wenn nun ein Fund gemeldet werden muss (Munition, Fliegerbombe etc) fragen die nicht wie das Zeug gefunden wurde?





mfg
Stefan :hopp
Hallo Stefan !

Habe Deinen Thread jetzt gefunden, weiß jetzt aber nicht ob Deine Frage noch aktuell ist oder nicht.

Bezüglich Deinen Ausführungen kann ich Dir leider auch keine Antwort geben, weil ich mich noch nie dafür interessiert habe.

Um eine zufriedenstellende Antwort zu bekommen, würde ich Dir folgendes empfehlen. Zu jedem Gesetz gibt es Durchführungsbestimmungen, findest im Netz. Zusätzlich gibt es dazu im Netz, OGH-Entscheide und zusätzliche Erläuterungen zur allgemein gültigen Rechtsprechung und der allgemein gängigen Rechtsansicht.

Wenn Du dich da schlau machst, hast zumindest eine Möglichkeit, im Bedarfs Fall eine Argumentation dazu parat zu haben. Das hilft vorerst mal schon weiter und im Fall einer Anzeige, RAW konsultieren oder selbst ein wenig mit dem Gesetz zu spielen.

Gruß goedeke
 
#16
Mir sollen die Bürokraten den Buckel runter rutschen. Ausser arbeiten und Steuern zahlen darf man ja sowieso nichts nicht Mal ein Loch graben. Es gibt Dinge die 2000 Jahre oder mehr im Boden versteckt sind also gehören die in Wirklichkeit niemand mehr, würden sie mir offiziell meinen Anteil geben dann würde ich Funde auch melden. Nachdem wir Bürger aber entmündigt sind und wenn man was findet noch als Verbrecher hergestellt werden weil ja der Staat nichts wichtigeres zu tun hat, wird eben alles im Geheimen getan. Nachdem sie so dumm sind, sind sie auch selber schuld. So lange etwas nicht eingezäunt oder beschildert ist brauche ich auch keinen fragen. Ich Frage den Waldbesitzer auch nicht ob ich Wandern oder Pilze suchen darf, sollte ich irgendwo ein Loch graben dann bin ich auch wieder so weit es zu verschließen und alles so hinterlassen wie es war. Leider kann man denn Grundbesitzer auch nicht Bescheid geben, den wenn der dann den Mund nicht hält gibt's erst eine Anzeige. Es ist genau so wie Beispielsweise beim Kiffen Wasserpfeife und Zubehör darfst kaufen aber Kiffen nicht. Dedektor darfst kaufen aber suchen und finden darfst nichts eben ein lächerlicher Staat alles ohne Sinn
 

Geist

Worte im Dunkel
Mitarbeiter
#17
Ich gehe davon aus, dass du diesen Beitrag, den du in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 4:33 Uhr geschrieben hast, anders formulieren würdest, wenn du nüchtern gewesen wärst.
1) Dass man in einem Wald wandern darf, ist keineswegs selbstverständlich. Im Forstgesetz von 1975 wurde bestimmt, dass die sogenannte Wohlfahrtsfunktion des Waldes von jedermann in Anspruch genommen werden darf. Darin ist nicht enthalten, dass man auf Grundstücken, deren Eigentümer man nicht ist, Löcher graben darf.
2) Ein Schwammerl ist kein kulturelles Gut, das die Geschichte eines Landes beleuchten oder aufwerten kann – ein historischer Fund im Boden, den man mittels Detektor entdeckt, ist aber sehr wohl kulturelles Gut und deshalb nie das Eigentum des Finders.
3) Kein Bürger wurde jemals entmündigt, der noch selbstständig geradeaus denken kann. Fühlt sich ein Bürger entmündigt, so liegt das daran, dass er die Umstände eines Verbots, Gebots oder einer Strafe nicht versteht, was aber noch lange nicht bedeutet, dass er tatsächlich entmündigt wurde. Es gibt nur einfach Regeln, die man verstehen muss, um sich nicht entmündigt zu fühlen, z.B. die Regel, dass kulturelles Gut der Allgemeinheit gehört und deshalb "vom Staat" verwaltet, erforscht, geborgen und aufbewahrt wird.
4) Wer sich an kulturellem Gut bereichert, es unter der Hand findet, ausgräbt und verkauft, muss an den Eiern aufgehängt werden, um diesen Frevel an der Geschichte eines Landes fürderhin zu unterbinden.
5) Geschichte ist der Boden, auf dem WIR (Österreicher) stehen, nicht nur einzelne, die diese Geschichte ausgraben.
 
S

Senator74

Nicht mehr aktiv
#18
Zu den Funden (!) eine kleine Anmerkung: Ein Bekannten hat die Karnischen Alpen durchstreift und dort aus dem WK 1 Kriegsrelikte gefunden, sog. "Hundsmarken", Patronenhülsen u. ä. Nach dem Motto "Wer lang fragt, geht weit irr" landeten die Fundstücke in seiner privaten Sammlung daheim.
 
#19
Servuz, mal blöd gefragt. Wie verhält sich das Gesetzt bei folgenden Fall? Ende 45 hat man Kisten in die Berge geschafft und verschwinden lassen. Wenn ich jetzt gezielt nach diesen suchen wollte, müsste ich was genau beachten, bzw. wo anfragen ob ich Sondeln darf etc.?

Vielen Dank und viele Grüße
 
S

Senator74

Nicht mehr aktiv
#20
Servuz, mal blöd gefragt. Wie verhält sich das Gesetzt bei folgenden Fall? Ende 45 hat man Kisten in die Berge geschafft und verschwinden lassen. Wenn ich jetzt gezielt nach diesen suchen wollte, müsste ich was genau beachten, bzw. wo anfragen ob ich Sondeln darf etc.?

Vielen Dank und viele Grüße
Entweder wissen die Bezirkshauptmannschaften Bescheid oder ein Referat der jewiligen Landesregierung des betroffenen Bundeslandes. Letzte Instanz wäre das Bundesdenkmalamt.
 
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