Verurteilung

pauli

Active Member
#3
Eigentlich sind Vergebung und Verzeihung einer der Grundlagen sowohl des Christentums als auch der rund 1000 Jahre älteren Religion. Offensichtlich wollen einige Personen das nicht, statt dessen immer noch Genugtuung nach so langer Zeit.
 
#4
Gilt dieses Urteil auch für Gärtner, Küchenpersonal, Reinigungspersonal, Buchhalter, Wäscherei etc. in Stutthof?
Oder für den Milchlieferanten, den Bäcker, Telefonisten....
Ist es nur für Sekretärinnen anwendbar? Nur für jene, welche die Todesurteile tippen?
Oder für alle NS-Leute von Stutthof, welche noch am Leben sind?
------hier gibt es ganz einfach viele Diskussionspunkte.

Das eigentliche Erschreckende ist, dass diese Vorgangsweise in der heutigen Zeit als "Normal" angesehen wird. Es gibt nicht wenige Leute, die sagen - ist OK, diese Person gehört bestraft.
Eine 96 jährige Frau wird vor Gericht angeklagt, als sie davon erfährt verschwindet sie vom Heim. Wird gesucht und aufgegriffen, fünf Tage in Untersuchungshaft. Als 97 jährige vor dem Jugendgericht (da bei Tatbegehung jugendlich) und fasst 2 Jahre Haft auf Bewährung aus. Und das alles weil sie Sekretärin eines diktatorischen Regimes war?

Wer sich für die Details interessiert: Hier in den verschiedenen Postings

Übrigens: gerade jetzt gelesen, auch der Ferdinand Porsche Weg in Linz ist belastet, hatte er doch „eine zentrale Funktion in der NS-Kriegswirtschaft“
Hier
Und das Denkmal des Lueger in Wien ist regelrecht beschmiert (weil ehemaliger antisemitscher Bürgermeister von Wien). Dies war bis vor einigen Jahren überhaupt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
#5
Die Mitarbeiter der Reichsbahn waren ja für die Transporte verantwortlich und die meisten Lager funktionierten nur durch die Mitarbeit der Gefangenen, wo will man da eine Grenze ziehen. In der Legion de france waren nach 45 ca. 10 % der Deutschen ehemalige SS und SD Mitglieder.

Gruß
Micha
 

struwwelpeter

Well-Known Member
#6
Quelle (5/2023)
Die ehemalige KZ-Sekretärin, die in wenigen Tagen 98 Jahre alt wird, ist noch nicht rechtskräftig verurteilt.

Nach fast 15 Monaten Prozessdauer erfolgte am 20. Dezember 2022 die Urteilsverkündung in einem der spektakulärsten Prozesse, die das Landgericht Itzehoe zu verhandeln hatte.

Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. (97) aus Quickborn, die von 1943 bis 1945 rechte Hand des Lagerkommandanten war, erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und fünf Fällen des versuchten Mordes – ausgesetzt zur Bewährung.

Eine Woche nach dem Urteil legten die beiden Verteidiger, die Freispruch gefordert hatten, Revision ein. „Inzwischen hat die Kammer Anfang April 2023 das schriftliche Urteil abgesetzt“. Das Schriftstück – inklusive Protokoll annähernd 300 Seiten stark – sei den Prozessbevollmächtigten inzwischen zugestellt worden.

Eine Veröffentlichung in anonymisierter Form sei durch das Landgericht geplant. Mit Zustellung des Urteils laufe für die Verteidiger eine vierwöchige Frist, in der sie ihre Revisionsbegründung niederlegen müssen. Anschließend würden die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenkläger in dem Verfahren eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Sobald dies passiert ist, gehen die Akten an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der über die Revision befinden muss. Weist er sie zurück, wird das Urteil rechtskräftig. Anderenfalls könnte er eine teilweise oder ganze Neuverhandlung anordnen. Das kommt jedoch nur selten vor.

Angesichts des Alters der Angeklagten ist damit zu rechnen, dass eine Entscheidung aus Karlsruhe noch dieses Jahr erfolgt. Sollte Irmgard F., die in einem Quickborner Altenheim lebt und in wenigen Tagen 98 Jahre alt wird, die Entscheidung des Bundesgerichtshof nicht mehr erleben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil gegen sie würde dann in jedem Fall nicht mehr rechtskräftig werden.

An 14 der 41 Prozesstagen, die von großem Medieninteresse begleitet waren, hatte der historische Sachverständige Stefan Hördler sein Gutachten erstattet. Auf dieses hatte sich letztlich die Kammer beim Schuldspruch gestützt. Acht Überlebende sagten entweder persönlich aus oder waren per Videoübertragung zugeschaltet.

Bereits am Tag des Urteils hatten die Verteidiger moniert, dass keine der von ihnen aufgeworfenen Rechtsfragen in der mündlichen Urteilsbegründung Erwähnung fanden. Dies betreffe die aus Sicht der Verteidiger problematische Rolle des historischen Sachverständigen sowie den Ortstermin im KZ Stutthof außerhalb der Hauptverhandlung, dessen Ergebnisse die Juristen für nicht verwertbar hielten.
 
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