Blick vom geschützten Mehrzweckfahrzeug (DINGO) auf die Abbrandfläche.
Einsatz der geschützten Traktoren mit Vakuumfass bei der Abbrandübung.
Die Abbrandübung wurde am Freitag, 7. März kurz nach Mittag beendet.
Luftbildaufnahme vom Raum Kühbach
Abbrandübung am TÜPl Allentsteig, Februar/März 2025.
Alle Fotos von Julius Schlapschy
In der Vergangenheit ist es am TÜPl Allentsteig immer wieder bei Schieß- und Übungsvorhaben zu unkontrollierten Flur- und Waldbränden gekommen. Um dies zu vermeiden, werden seit drei Jahren in den Februar-Wochen weite Flächen der mit Kampfmittel kontaminierten Gebiete kontrolliert abgebrannt. Dies dient nicht nur der Brandvermeidung, sondern auch der Übung des TÜPl-Brandschutzzuges und dem Schutz von Bodenbrütern im Vogelschutzgebiet des TÜPl.
Am Freitagnachmittag wurde die großangelegte dritte Abbrandübung am TÜPl Allentsteig abgeschlossen. Schon in den Jahren 2023 und 2024 wurden Brachflächen in den Gebieten Kühbach, Wildings, Dietreichs, Poppen, Heinreichs, Edelbach, Äpfelgschwendt und Thaures abgebrannt, um etwaige Flur- und Waldbrände möglichst schon von vornherein zu vermeiden. Bei diesen Gebieten handelt es sich nämlich um Flächen in der Zone A - hier befinden sich Kampfmittel auf bzw. unter der Erdoberfläche.
„Die Flächen, die abgebrannt werden, sind immer die gleichen - das Gebiet wurde mit der Umweltanwaltschaft und der TÜPl-Gebietsbetreuung des Natura 2000 Gebiets abgeklärt“, informiert Oberst Andreas Berger, Naturschutzbeauftragter des TÜPl.
Ökologischer Hintergrund der Abbrandübungen am TÜPl
Das Naturschutzgebiet am TÜPl Allentsteig braucht einen Wechsel zwischen Offenland und Wald. „Durch die Abbrandübungen können wir den Offenlandcharakter erhalten“, weiß Andreas Berger. Benefit daraus sei, dass dadurch auch die Blindgängersuche in diesen Gebieten erleichtert werden könne.
Um den Schaden an der Natur durch das Abbrennen der Brachflächen so gering wie möglich zu halten, werden diese Übungen in den Wochen Ende Februar/Anfang März durchgeführt. „Jede Maßnahme, die wir in der Natur setzten, hat immer Auswirkungen. Daher muss abgewogen werden, welcher Zeitpunkt am besten ist, um den Einfluss so gering wie möglich zu halten“, so Berger.
Die meisten Insekten etwa würden sich um diese Jahreszeit noch in den Bodenschichten aufhalten - die bodenbrütenden Vögel treffen am TÜPl erst Mitte/Ende März ein. Zu den geschützten Arten zählen etwa der Wachtelkönig, die Feld- und die Heidelerche.
Das Abbrennen habe ökologische Vorteile, so Berger. „Durch das Abbrennen der Flächen treibt das frische Gras viel schneller an - dementsprechend schnell haben wir eine Äsungsfläche für das Wild und Grasnaben als Brutstätte für unsere Bodenbrüter.“ Flurbrände während der Brutzeit können durch das Abbrennen im Februar ebenfalls vermieden werden. Daher seien diese Abbrandmaßnahmen mit Ökologen und Umweltanwaltschaft abgeklärt, um einen Mehrwert für das gesamte Ökosystem am TÜPl zu generieren.
Abbrennen der Fluren dienen zur Übung des TÜPl-Brandschutzzuges
Der Brandschutzzug des Schieß- und Übungsbetriebes führte unter der Leitung von Oberst Julius Schlapschy in den letzten Wochen diese kontrollierten Abbrandmaßnahmen durch. Vorangegangen waren Erkundungen in den genannten Räumen mit einem geschützten Allzweckfahrzeug (DINGO) unter Einsatz von geschützten Traktoren samt Vakuumfässer (12.000 Liter, zwei Mal 8.600 Liter und 5.000 Liter - siehe Fotostrecke), um erlernte Praktiken bei der Flurbrandbekämpfung zu festigen.
„Die Erkundung der bedeutsamen Umstände vor Ort beinhaltete eine Kontrolle der örtlichen Brandschutzstreifen sowie die Beurteilung der vorherrschenden Witterungsverhältnisse wie Wind, Niederschlag und Temperatur“, berichtet Einsatzleiter Julius Schlapschy. Bei optimalen Witterungsverhältnissen wurden in weiterer Folge bestimmte Brandschutzstreifen mit Wasser benetzt bzw. die unmittelbar angrenzenden Flächen durch Legen eines Gegenfeuers entschärft, bevor die gesamten Abbrandflächen kontrolliert abgebrannt wurden.
„Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme wurden Beobachtungsposten von fachkundigem Brandschutzpersonal auf Übersichtspunkten bzw. auf Bunkern in einer sicheren Mindestentfernung platziert und in die spezifischen Gefahren eingewiesen, um das Brandschutzfachpersonal über Funk unverzüglich über jede Änderung der Witterungsverhältnisse während der Abbrandübungen zu warnen“, so Schlapschy weiter.
So sei ein unkontrolliertes Übergreifen des Feuers auf angrenzende Wald- und Flurflächen, welche nicht zum Abbrennen vorgesehen waren, verhindert worden.
Im Zuge der Abbrandübungen wurden nahezu 1.000 Hektar Brachfläche kontrolliert abgebrannt. Schlapschy: „So konnte die Brandgefahr in diversen Zielräumen von Waffensystemen am TÜPl A, zeitlich begrenzt, verringert werden.“ Diese Abbrandübungen leisten laut Schlapschy auch in Zukunft einen wichtigen präventiven Beitrag zum Erfahrungsgewinn, respektive zur Hintanhaltung von Großbränden.
Diese Abbrandübungen dienten folgenden Zwecken:
1. Erreichen der Erhaltungsziele;
2. Offenhaltung der Offenlandflächen;
3. Ausbildung- und Weiterbildung von Brandschutzkräften bei der Bekämpfung von Flurbränden in blindgängerbelasteten Gebieten;
4. Erweiterung der Fähigkeiten bei der Brandbekämpfung von Flurbränden in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des ÖBH;
5. Minimierung des brennbaren Materials in den Offenlandflächen;
6. Verhinderung von unkontrollierten Bränden;
7. Erleichterung bei der Blindgängersuche;
8. Gewinnen von Erkenntnissen im Bereich der Brandausbreitung und Brandgefahr im Rahmen eines Forschungsprojektes in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur.