Tom69 hat geschrieben:
Keine Einzige !!!
Dazu hätte man nämlich die Sperrtruppen mobil machen müssen, und eine (Teil-)Mobilmachung ist ja bekanntlicherweise nicht erfolgt !

Im Bereich Grenzübergang Bleiburg hat das zB dazu geführt, dass neben einer FAn (mit Hütte drauf) ein KPz M60 seine Stellung hatte bzw. an einer anderen Stelle eine PAR-Gruppe in Stellung lag.

Die FAn stand nicht einmal als Schutzdeckung zur Verfügung !

interessant... dann wurden also nur Sperren wie beim Tunnel errichtet.
und nicht mal Kaderpersonal für die Bedienung der FAN stand zur Verfügung?
 
G

gusis

Nicht mehr aktiv
lt. http://salzburg.orf.at/stories/108024/

Tunnel im Wiestal bereits veräußert
Bereits verkauft wurde ein Bundesheer-Tunnel im Wiestal (Tennengau). Der Tunnel mit einer Fläche von mehr als 2.000 Quadratmetern an der alten Wiestal-Straße wurde bisher vom Bundesheer als Gerätelager genutzt.

mfg
gusi
 
Bin nicht aus dieser Gegend, daher meine Frage:
Ist dies nun ein alter Eisenbahn- bzw. Strassentunnel oder wurde dieser Tunnel extra für das BH oder schon früher (im 2.WK) hergestellt?
Und gibt es dann vielleicht einen Grundrissplan der "Anlage"?
 
S

sbg1984

Nicht mehr aktiv
§130 Luftfahrtgesetz:
(1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des
Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 1990 sowie
bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung
einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus
Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch
Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen
Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser
Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen
im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten
aus hergestellt wurden, ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften
die Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und Bewilligungen
gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen,
wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt,
befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die
Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist.
Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs
Wochen ab dem Einlangen des Antrages versagt werden. Hinsichtlich von
Messungsaufnahmen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.
Novellierung des Luftfahrtgesetzes
VGI 3+4/2004
Bewilligungsfreie Herstellung und Verwendung von Luftbild- und Messungsaufnahmen
Im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 173/2004, ausgegeben am 30. Dezember 2004, wurde das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden, kundgemacht.

Mit diesem Bundesgesetz wurde auch § 130 des Luftfahrtgesetzes novelliert. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und des Abbaus von Hemmnissen für die Wirtschaft wurde die generelle Genehmigungspflicht für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen gestrichen. Im Abs. 3 entfällt die Verpflichtung zur Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bei Messungsaufnahmen.

Für einen Teil dieser Genehmigungen ("Messungsflugaufnahmen") war bis 1992 das Wirtschaftsministerium (damals noch Bundesministerium für Bauten und Technik) federführend zuständig. Langjährige Bemühungen des Wirtschaftsministeriums um einen Entfall dieser Bewilligungspflicht führten 1992 zu einer Erleichterung insoweit, dass das Herstellen der Messungsaufnahmen bewilligungsfrei wurde und nur das Verwenden (Veröffentlichen) der Messungsaufnahmen weiterhin einer Bewilligung bedurfte.

Die in den erwähnten Bestimmungen geregelten Bewilligungspflichten für Luftbildaufnahmen sind angesichts des heutigen Standes der Satellitentechnik als überholt anzusehen. Auch unter dem Aspekt der derzeitigen europäischen Sicherheitskonzeption war ein Festhalten an diesen Bewilligungspflichten nicht mehr gerechtfertigt. Aus diesen Gründen hat auch die Aufgabenreformkommission in ihrem Bericht vom März 2001 (Raschauer-Bericht, Abschnitt II, Pkt. 12, Seite 98) festgestellt, dass die in § 130 Luftfahrtgesetz statuierten Bewilligungspflichten für Luftbildaufnahmen im Bundesgebiet zur Gänze entfallen können.

In Deutschland wurde die Rechtsgrundlage für die behördliche Erlaubnis zum Aufnehmen und In-Verkehr-Bringen von Luftbildern (nämlich § 27 Abs. 2 des deutschen Luftverkehrsgesetzes) bereits im Jahr 1990 aufgehoben und das verwaltungsrechtliche Freigabeverfahren für flugzeuggestützte Luftbilder aufgegeben, weil es seinen ursprünglichen sicherheitstechnischen Zweck in Anbetracht der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet der Satelliten-Fernerkundung nur noch bedingt erfüllen konnte.

Soweit dies zur Wahrung wichtiger militärischer Interessen erforderlich ist, kann der Bundesminister für Landesverteidigung nach den nunmehr geltenden Bestimmungen des § 130 des Luftfahrtgesetzes bei einem Einsatz im Rahmen der militärischen Landesverteidigung sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes die Herstellung von Luftbildaufnahmen durch Verordnung verbieten und Beschränkungen für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen festlegen.


Dann bleiben die alten SKLB-Tunnels doch für den Verein zur Wiedererrichtung der "Ischlerbahn" erhalten
Bist du dir sicher dass es sich hier um einen Tunnel der ehemaligen Ischlerbahn handelt? Weil für mich ist das Wiestal der Bereich von Adnet-Seefeldmühle bis Ebenau. Und außerdem ist der Bereich schon lang im Flachgau!
 
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Tom69

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@sbg1984: Novellierung, an mir irgendwie vorübergegangen ! - Danke für die Info !

Bzgl Wiestaltunnel:
Der Wiestaltunnel liegt im Wiestal - die Lokalbahntunnel liegen zwischen Wolfgang- und Mondsee
 

josef

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@sbg1984 schreibt:
Bist du dir sicher dass es sich hier um einen Tunnel der ehemaligen Ischlerbahn handelt? Weil für mich ist das Wiestal der Bereich von Adnet-Seefeldmühle bis Ebenau. Und außerdem ist der Bereich schon lang im Flachgau!
Ich las nur "Tunnel in Sbg, verkauft" und kannte nicht den Bericht vom ORF-Landesstudio Sbg. betreffend Tunnel/Stollen im Wiestal! Da hier im Forum und auch im "Eisenbahn-Forum Österreich" (EBFÖ) einiges über die militärische Nutzung von ehemaligen Tunnels der SKLB geschrieben wurde, war meine erste Annahme, dass ein Tunnel dieser ehemaligen Schmalspurbahn gemeint sei! Bei einem Tunnel im Wiestal handelt es sich eindeutig um keinen ehemaligen Eisenbahntunnel! Die neue Fragestellung (wie auch von @MG0815 bereits gestellt) bezieht sich auf 3 Möglichkeiten:
1. Alte Anlage aus Zeiten des WKII?
2. Adaptierung eines alten Straßentunnels oder Stollens für Zwecke des ÖBH?
3. Seinerzeitige Neuerrichtung eines Tunnels/Stollens nur für Zwecke des ÖBH?


Mit dem Beitrag von @gusis war dann für mich eindeutig geklärt, dass es sich nicht um einen Tunnel der ehemaligen SKLB handelt!

lg
josef
 

Tom69

Active Member
Der Wiestaltunnel ist ein ehemaliger Tunnel der Straße durch das Wiestal.
Aufgrund der Neuanlage des entsprechenden Straßenabschnittes wurde dieser für den Straßenverkehr nicht mehr benötigt und in weiterer Folge durch das ÖBH als Lagerplatz für Sperrmaterial verwendet.
 
Danke Tom69.
Weis man ob dieser einfach so übernommen wurde oder wurde danach noch was um- oder dazu gebaut (ausgebaut)?
Die Medien sprechen ja von mehr als 2000m2, gibt es da genaue Abmessungen, bzw. einen Plan?
(Strasse ca. 8m breit würde 250m Länge ergeben oder wie sah der tunnel aus?)
 

josef

Administrator
Mitarbeiter
@MG0815: Schau mal unterhalb der "Österreich"- Rubrik im Forum bei den "Eidgenossen" nach...da verblassen unsere "Schrebergarten- und Bienenhütten" zu subalternen Statisten :huch

lg
josef
 

Varga

Mann aus den Bergen
Mitarbeiter
Hallo Josef

"Schrebergartenhütten" gibt es auch bei uns.

Tarnung einer 10,5 Turmkanone der Festung Magletsch. Magletsch ist im Rheintal unterhalb von Sargans, vis à vis Triesen FL. Die Reichweite der Kanonen geht ohne weiteres bis nach Österreich. :hopp

Gruss
Varga
 

Anhänge

josef

Administrator
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Hallo Werner,

danke für das Foto. Verärgere bitte den Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein nicht, wenn Du nach Österreich ballern willst! Von Magletsch aus nach Vorarlberg geht das mit einer 10,5 Pz-Kanone nur über FL. Großen Schaden wirst auch keinen anrichten, habe kurz in die Karten geschaut, die kürzeste Entfernung zur Ö-Grenze beträgt ca. 10,3 km (Magletsch Höhe 665 - Grenze zwischen Ochsenkopf 2286 m und Gamsgrat 2094 m)...

lg
josef
 
Super Link josef!
Ist eigentlich gigantisch was das Bundesheer so an kleinen Liegenschaften noch alles hat!
(und was für Schätze darunter sind - in Kärnten ein Seegrundstück im Maria Wörth - das muß sicher einige Millionen wert sein!!!)
Ich hoffe man macht auch was daraus beim Verkauf.
Schade das es weniger Interessante "Dinge" für uns gibt, ich hoffe sie rücken auch bald mit den etwas geheimeren Anlagen heraus!!! :danke
 
HLogZ Salzburg

Ich war heute im HLOgZ Salzburg, welche bekanntlich eine ware Fundgrube betreffend FAn- Gerät ist. Zwischen zig ausgebauten, ehemaligen FAn Türmen aller Art, erblickte ich erstmals eine mir bis dato nicht bekannte Waffe der Sperrtruppe. Auf Centurion Fahrgestellen (deren Türme für die FAn abgebaut wurden) waren 83,4mm L/7 PAK offen angebaut (kein Turm!)- im Prinzip PAK Selbstfahrlaffeten. Ist dieses Geschütz/sfL in dieser Art jemanden bekannt?
 

josef

Administrator
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@Charioteer schreibt:
Auf Centurion Fahrgestellen (deren Türme für die FAn abgebaut wurden) waren 83,4mm L/7 PAK offen angebaut (kein Turm!)- im Prinzip PAK Selbstfahrlaffeten.
Habe davon noch nichts gehört/gesehen! Es gab zwar einmal Pläne, bei einigen Centurion, deren Fahrwerk/Motor noch gut erhalten war, den Turm nicht auszubauen und den Panzer als "Ganzes" zu erhalten. Sie sollten aber nicht bei der Panzertruppe eingesetzt werden, sondern bei den Sperrtruppen als mehr oder weniger "geländegängige PAK". Das Vorhaben wurde aber wieder verworfen...

Da Du in der Mehrzahl schreibst, wie viele Exemplare konntest Du sichten? Waren diese Fahrzeuge etwa Versuchsträger?

lg
josef
 
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